Kaputte Brücken trüben das Idyll
Die Düssel führt am Neanderlandsteig vorbei. Manche Geländer und Brücken sind des Weges nicht würdig.
Haan. Wenn Landschaftswächter Hans-Joachim Friebe aus Gruiten gerade kein Insektenhotel baut, dann ist der Naturschützer draußen unterwegs. Er beobachtet. Er kennt viele Baustellen. Und die zuständigen Behörden sind dankbar, wenn er seine Erkenntnisse weitergibt und Meldung macht.
Am Ufer der Düssel am Neanderlandsteig, hinter der Gaststätte „Zum Kühlen Grund“, da, wo die Düssel das Haaner Stadtgebiet beinahe verlässt, gibt es an einer zum Bach hin abschüssigen Böschung ein Geländer, das „des Neanderlandsteigs nicht würdig ist“, befindet Friebe. Außerdem stelle das total verrottete Geländer eine Gefahr für Wanderer und Radfahrer dar.
Zuständig ist der Bauhof der Stadt Haan. Straßenmeister Erik Waldmann ist informiert. Es freut Landschaftswächter Friebe zu hören, dass schon im April oder Mai mit den Arbeiten für ein neues Geländer begonnen werden soll. „200 Meter lang wird es sein. Die Kosten belaufen sich im fünfstelligen Bereich“, sagt Waldmann.
Die Düssel, einer der anerkannt schönsten Bachläufe am 240 Kilometer langen Neanderlandsteig, da wo viele Bachforellen leben, weist aber auch ein Stück weiter aufwärts in Richtung Gruiten-Dorf einen Schandfleck auf. Verrottet und vergammelt fristen zwei Brücken ihr Dasein, ohne Bedeutung, ohne Anbindung. Eine der beiden Brücken ist als „Schnapsbrücke“ bekannt. Die Arbeiter der Gruitener Kalkwerke, die vor mehr als 50 Jahren ihre Pforten schlossen, gingen über diese Brücke, um sich zur Mittagszeit ein Schnäpschen zu besorgen.
Wenn auch fest gemauert, sind diese Brücken ein Schandfleck in der Natur. Zuständig für den Düssellauf ist der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW). Der Gewässerschutz gehört in den Zuständigkeitsbereich der Biologin Kirstin Wedmann. „Wir haben natürlich Prioritätenlisten“, sagt sie zu den Gruitener Brückenbrachen. Und da der BRW für 950 Kilometer Gewässer zuständig ist, mag man ihr das wohl glauben.
Außerdem müsse erst geprüft werden, wer der Eigentümer der Brücken ist und ob sich durch den Abriss ökologische Vorteile ergeben. Das Argument des Besitzes bezweifelt Friebe, denn auch an anderer Stelle in Gruiten seien Bauwerke entfernt worden, die seinerzeit zum Besitz der Kalkwerke gehört haben.
Und wasserökologisch vorteilhaft sei es gewiss auch, wenn verhindert werde, dass massive Eisenteile bei einem möglichen Zusammenbruch im Wasser der klaren Düssel landen. Denn auch die Naturschutzfläche Düsseltal fällt unter den besonderen Schutz eines Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Gebietes. Die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie des zusammenhängenden Netzwerks von Schutzgebieten sind in dieser Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1992 geregelt und anerkannt.