Standards für Unterkünfte gefordert

Erst wenn klare Mindestbedingungen feststehen, können die Planungen für neue Gebäude beginnen, heißt es.

Foto: Ralph Matzerath

Haan. Seit Jahren gibt es Überlegungen, die frühere Obdachlosen-Unterkunft an der Straße Heidfeld durch einen Neubau zu ersetzen. Zuletzt im November erteilte die Politik der Verwaltung den Auftrag, zu prüfen, welche Baulichkeit sich bei dem aktuell bestehenden Baurecht am Heidfeld errichten ließe. Es soll Platz für rund 25 Personen sein. Für konkretere Planungen muss jetzt geklärt werden, welche Mindeststandards der Stadtrat bieten will. Klar ist: Würden pro Person kleinere Flächen geboten, könnte entweder ein Haus kleiner ausfallen oder aber mehr Unterbringungsmöglichkeiten bieten. Standards festzulegen, liegt in der Verantwortung jeder Gemeinde.

In Abstimmung mit dem Caritasverband empfiehlt die Haaner Sozialverwaltung 15 Quadratmeter Fläche für einen alleinstehenden Erwachsenen, 30 Quadratmeter für ein Ehepaar/eine Lebenspartnerschaft ohne Kind, zusätzlich zehn Quadratmeter für ein Kind unter sechs und 15 Quadratmeter für ein Kind über sechs Jahren. Zwar gibt es kein Recht auf Unterbringung in einem Einzelzimmer. Sie empfehlen sich aber, um Konflikte zu vermeiden. Alleinstehende Frauen sollen getrennt von alleinstehenden Männern untergebracht sein. Familien in städtischen Unterkünften sollen gemeinsam unter sich bleiben können. Bei 40 bis 50 Personen in einer Unterkunft soll es einen Gemeinschaftsraum von 20 Quadratmetern geben. Für das Kochen ist eine Gemeinschaftsküche vorgesehen. Für den Sanitärbereich gilt: Toiletten und Waschräume müssen jederzeit zugänglich, gut beleuchtet und getrennt nach Geschlechtern sein. Mindestens ein WC für acht Bewohner soll vorhanden sein, für 15 männliche Bewohner zusätzlich ein Urinal. Für 15 Personen sind zwei Handwaschbecken, eine Dusche oder Wanne bereitzustellen. Mindestens eine Waschgelegenheit für Kinder soll vorhanden sein. 20 Personen teilten sich eine Waschmaschine und einen großen Trockenraum. Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, aber auch Flächen für Müllentsorgung oder zum Abstellen von Fahrzeugen sind einzuplanen. Die GAL-Fraktion plädierte für die Einrichtung von Familienwohnungen. Die CDU hielt auch geringere Flächen für möglich. Bis Ende Mai soll die Verwaltung jetzt die Mindeststandards noch einmal überarbeiten. Dann wird der Sozialausschuss erneut beraten. Wenn der Rat im Sommer Mindeststandards festlegt, könnte die Planung beginnen.

In die leerstehende Unterkunft Neandertalweg dürfen nur Flüchtlinge einziehen (befristet bis 2023), aber keine Obdachlosen. Diese Auskunft der Verwaltung hatte die Politik bezweifelt. Landrat Thomas Hendele stellte sich jetzt hinter die Stadtverwaltung. Die Unterbringung von Obdachlosen wäre nach dem Baurecht „wohnen“ — und das ist im Außenbereich nicht zulässig.