Kreisverkehr — nicht immer eine runde Sache
Es ist eigentlich ganz einfach: Man fährt in den Kreisverkehr ein und dann wieder raus. Warum klappt das nicht immer?
Es könnte so einfach sein. Ist es aber nicht. Wie fährt man richtig in einen Kreisverkehr? Und wie auf die richtige Art und Weise wieder heraus? „Oft habe ich den Verdacht, dass heutzutage das richtige Blinkersetzen den Fahrschülern nicht mehr beigebracht wird. Wie kann es ansonsten sein, dass statt beim Ausfahren beim Einfahren der Blinker gesetzt wird?“, fragt Leser Helmut Kuhnhenn.
Falsches Verhalten im Kreisverkehr — das beobachten auch Thomas Decken, Direktionsleiter Verkehr bei der Kreispolizei Mettmann, und sein Kollege Udo Loppnow: „Man muss mehr aufpassen als an einer beampelten Kreuzung.“ Sieben Kreisverkehre gibt es auf Hildener Stadtgebiet, sechs in Haan, zwei in Gruiten und nach Auskunft des Kreises Mettmann acht Kreisverkehre auf Kreisstraßen. Und es werden immer mehr. Allerdings ist es nicht überall möglich, sie einzurichten, „man braucht mehr Platz für einen Kreisverkehr, als für eine beampelte Kreuzung“, sagt Loppnow.
Eigentlich sollte es ganz einfach sein, einen Kreisverkehr zu nutzen, denn die Autos fahren nur in eine Richtung, gegen den Uhrzeigersinn. Aufmerksamkeit beim Einfahren ist also nur in eine Richtung vonnöten, es sei denn, kurz vorher kreuzen ein Fußgänger- oder ein Radfahrweg. Regel Nummer eins: Wer in einen Kreisverkehr einbiegt, muss nicht blinken. „Das muss ein Autofahrer nur, wenn er auch wirklich abbiegt, also die Fahrtrichtung ändert“, erläutert Decken. Das aber ist beim Einfahren in einen Kreisverkehr nicht wirklich der Fall. Regel Nummer zwei: Beim Einfahren auf die Vorfahrt achten. Vorfahrt hat immer der, der schon im Kreisverkehr ist — also alle Autos, die von links kommen. Erst, wenn sie passiert haben, kann der Autofahrer in den Kreisverkehr einbiegen. Regel Nummer drei: Auf Radfahrer achten. Kreisverkehre gelten zwar trotz der Verwirrung, die manchmal herrscht, nicht als Unfallhäufungsstellen. Doch Decken weiß, dass es „mehr Unfälle mit Fahrradfahrern an Kreisverkehren gibt, als an beampelten Kreuzungen“. Er appelliert daher an die Autofahrer, auf die schwachen Verkehrsteilnehmer in besonderer Weise aufzupassen. Regel Nummer vier: Anhalten im Kreisverkehr ist verboten. Wer drin ist, muss auch zügig wieder rausfahren. Das ist eine andere Geschichte.