Lärmaktionsplan — und nichts passiert

Bei der Umsetzung des Lärmaktionsplanes sind der Stadt die Hände gebunden.

Haan. Der Stadtrat hat die erste Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen. 48 Seiten umfasst das Papier, das auflistet, wo es in Haan besonders laut ist, und welche Maßnahmen dagegen getroffen werden könnten.

Nur: Die Möglichkeiten der Stadt dafür zu sorgen, dass es beispielsweise an der B 228 und entlang der Gleise leiser wird, sind sehr begrenzt. Kritiker bezeichnen die Untersuchung und ihre Ergebnisse als „Lärmplan“, weil von Aktion bislang keine Rede sein könne.

Dabei sind die Vorschläge nicht neu. Um den Verkehrslärm auf der B 228 zu senken, werden Maßnahmen vorgeschlagen, die in den vergangenen Monaten bereits im Gespräch waren: Herabsenken des Tempos von 50 auf 30 km/h, Reduzierung des Straßenquerschnitts, verstärkte Verkehrsüberwachung, Nacht- und Durchfahrtverbot für Lastwagen, lärmmindernder Asphalt, Umleitung des Durchgangsverkehr, ÖPNV-Ausbau und Steigerung des Radverkehrsanteils.

„Eine Bestandsaufnahme zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll“, sagt Technischer Dezernent Engin Alparslan und bewertet das Ansinnen der EU, mit Hilfe von Lärmaktionsplänen die Lärmprobleme und -auswirkungen zu regeln, grundsätzlich positiv. Nur: „Wir haben kaum Möglichkeiten, Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms umzusetzen“, sagt er. Mit den zuständigen Behörden sei derzeit kein Einvernehmen herzustellen.

„Wir wissen jetzt, wo es laut ist, aber wir haben keine Handhabe“, sagt Alparslan. Denn die Stadt ist zwar für den Lärmaktionsplan zuständig, muss aber mit anderen Behörden zusammenarbeiten, wenn sie Tempo 30 auf der Kaiserstraße, Tempo 100 auf der Autobahn oder leisere Züge auf den Gleisen haben wollte. Die Rheinbahn beispielsweise würde Tempo 30 auf der B 228 nicht mittragen, weil dies dem grundsätzlichen Ziel der Stärkung des ÖPNV widerspreche.

Der Landesbetrieb Straßen, der die B 228 im Innenstadtbereich sanieren will, kann noch keine Angaben über den Belag machen, der verwendet wird. Weil der sogenannte Düsseldorfer Asphalt, der besonders lärmmindernde Eigenschaften besitzt, baurechtlich noch nicht zugelassen ist, wird er vom Landesbetrieb nicht verbaut. „Da haben wir wenig Einfluss“, bedauert Alparslan: „Was soll ich machen? Ich bekomme die nicht dazu, den Asphalt zu verwenden.“

Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Für die A 46 wird unter anderem eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeschlagen — von aktuell 120 auf 100 km/h. Aus Sicht der Bezirksregierung seien durch die vorhandenen Maßnahmen wie Schallschutzwände und Tempo 120 bereits deutliche Lärmverringerungen erreicht. Die Behörde schlägt der Stadt deshalb vor, sich auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B228 zu konzentrieren. Dies wiederum lehnt der Landesbetrieb Straßen ab.