Merlin entkommt knapp dem Tod
Was Hundebesitzer tun sollten, wenn ihr Vierbeiner von anderen Hunden angefallen und schwer verletzt wird.
Hilden. Birgit Erhardt (46) ist immer noch fassungslos, wenn sie an die Beißattacke im Mai vergangenen Jahres denkt: Es war an einem Sonntag, als die Hildenerin mit ihrem Labrador-Senior Merlin (12) Gassi ging und ihr ein Nachbar mit seiner Hündin entgegen kam. „Beide Hunde waren an der Leine, keiner von ihnen trug einen Maulkorb“, erinnert sie sich. Ohne ersichtlichen Grund habe sich die zehnjährige Stafford-Hündin auf ihren Merlin gestürzt und ihn schwer verletzt. „Er hatte einen Oberkiefer-Trümmerbruch und musste operiert werden.“
Merlin sei ein „harmloser gut erzogener Büro-Hund“, der noch nie zugebissen habe und sie täglich zur Arbeit nach Solingen begleite. Die Hündin des Nachbarn dagegen macht ihr schon seit langer Zeit Angst. Schließlich werde das Tier „von verschiedenen Personen mal mit, mal ohne Leine, mal mit, mal ohne Maulkorb“ ausgeführt und macht auf Birgit Ehrhard einen aggressiven Eindruck. Auch argwöhnt sie, dass die Hündin nicht richtig geführt werde.
Da sie sich vom Nachbarn bedroht fühlte, traute sie sich erst Wochen später, ihn beim Ordnungsamt anzuzeigen: „Ich stand erst unter Schock, aber ich hatte auch Angst um mich und andere mögliche Opfer.“ Auf ihre Anzeige folgte keine Rückmeldung von der Stadt. Erst auf wiederholte Nachfrage habe man ihr mitgeteilt, dass der Halter der Hündin ein Bußgeld hätte zahlen müssen. Für die Behörde war der Fall damit erledigt, für Merlins Besitzerin aber nicht: „Ich musste mit rund 2000 Euro in Vorkasse gehen. Schließlich hat aber die Haftpflichtversicherung des Nachbarn die Behandlungskosten übernommen.“
Aus Sicht der Polizei hat sich Merlins Besitzerin richtig verhalten: „Zunächst einmal sollte man nach einem Hundeangriff die Personalien austauschen, um den Schaden zu regulieren. Erst, wenn das nicht möglich ist, müssen Geschädigte die Polizei hinzuziehen“, erklärt Pressesprecherin Nicole Rehmann von der Kreispolizei. Grundsätzlich sei die Polizei nur zuständig, wenn es um Straftatbestände gehe, „etwa bei Bedrohung“. Für die Umsetzung des Landeshundegesetzes sei allein das Ordnungsamt zuständig.
Birgit Erhardt wandte sich wiederholt (und völlig zu Recht) an das Hildener Ordnungsamt. Sie wollte wissen, ob Nachbars Hündin unter die Kategorie „gefährlicher Hund“ fällt, um einschätzen zu können, ob sich der Hundebesitzer korrekt verhalte oder nicht.
Die Kommunikation zwischen Stadt und Geschädigter lief jedoch nicht rund. Erhardt erfuhr erst jetzt, dass die Hündin des Nachbarn schon vor der Beißattacke als „gefährlicher Hund“ bei der Stadt geführt wurde und zwei Personen den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen, um sie auszuführen. Ordnungsamtschef Michael Siebert war der Meinung, Erhardt wisse das bereits. Der damals zuständige Sachbearbeiter arbeitet nicht mehr beim Ordnungsamt.