Haan Friedensheim-Streit: Lösung in Sicht
Haan. · Pflegeschutzbund wertet ein Schreiben des Altenzentrums als Entgegenkommen.
In den Streit um Nachzahlungen, die von Bewohnern des Seniorenzentrums Friedensheim und ihren Angehörigen als horrend empfunden werden, gelangt jetzt offenbar Bewegung. Wie der BIVA-Pflegeschutzbund jetzt in einem Schreiben mitteilt, scheint der Träger des Haaner Altenheims – die Theodor-Fliedner-Stiftung – den verärgerten Betroffenen ein Stück weit entgegen zu
kommen.
Gestritten wird um die rückwirkende „Erhöhung des Entgelts aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“. Den Bewohnern wurden Nachzahlungen von monatlich 351,66 Euro bis zum September 2017 sowie zukünftig monatlich als Erhöhung in Rechnung gestellt.
„Diese Erhöhung hat für einige mehr als 100 Prozent betragen“, berichtet Rolf Brockmeyer. Er vertritt gemeinsam mit Heinz Kurtz die neu gegründete Interessengemeinschaft Friedensheim (IGF), die inzwischen rund 80 Mitglieder zählt. Sie haben der Zahlungsforderung widersprochen und berufen sich auf eine Empfehlung der Bundesinteressensvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Deren Vertreter hatte bei der Gründungsversammlung der IGF die Richtung vorgegeben: „Nicht zahlen.“
Jetzt hat die BIVA die Mitglieder der Interessengemeinschaft erneut angeschrieben. In dem Brief heißt es unter anderem: „Auch Sie haben wahrscheinlich von der Fliedner Stiftung zwei Schreiben vom 30. September erhalten.“ Das eine enthalte eine Einladung zur Versammlung am 15. Oktober ab 17 Uhr im Friedensheim, das zweite eine erneute Entgelterhöhung, die ab dem 1. Januar 2019 gelten soll.
„Auf der Versammlung werden auch wir zugegen sein und von der Fliedner-Stiftung Rede und Antwort verlangen“, heißt es weiter: „Außerdem werden wir versuchen, die weitere Behandlung des gesamten Vorgangs zur Erhöhung der Investitionskosten mit der Stiftung zu klären.
Das Erhöhungsschreiben vom 30. September habe eine positive und eine negative Seite. „Wir gehen davon aus, dass mit diesem Schreiben die rückwirkende Erhöhung ab September 2017 vom Tisch ist“, betont die BIVA Auch die Erhöhung ab September 2019 bis einschließlich Oktober 2019 sei damit wohl hinfällig.
Die Erhöhungsschreiben
scheinen wirksam zu sein
Auf der anderen Seite scheine dieses neue Erhöhungsschreiben wirksam zu sein. Alle erforderlichen Angaben, die gesetzlich vorgesehen sind, seien in diesem Schreiben enthalten, heißt es weiter. „Sie müssten daher die erhöhten Investitionskosten ab dem 1. November 2019 bezahlen. Aber auch dieses Thema werden wir auf der Versammlung am 15. Oktober ansprechen.“ Bei dieser Veranstaltung sei „zahlreiches Erscheinen“ enorm wichtig, betont der Pflegeschutzbund: „Nur so lassen sich Ihre Vorstellungen und Interessen als Bewohner oder Angehörige gegenüber der Fliedner-Stiftung wirkungsvoll anbringen und durchsetzen.“
Er hoffe sehr, dass es am Ende eine Einigung geben werde, hat auch Brockmeyer stets betont: „Aber dafür müssen erst einmal die Nachzahlungen vom Tisch.“
Für den Fall, dass es am 15. Oktober kein ausreichendes Entgegenkommen seitens des Betreibers gibt, erwägt die Interessengemeinschaft, eine sogenannte Musterfeststellungsklage zu prüfen. Dabei handelt es sich um eine neu eingeführte zivilrechtliche Verbandsklage, die mit dem „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ 2018 im deutschen Recht etabliert wurde. Hintergrund dafür war zwar die Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucher durch den Dieselskandal von VW – die Interessengemeinschaft hat sich jedoch dahingehend beraten lassen, dass auch ihr Fall für so ein Klageinstrument infrage kommen könnte.