Sanierung fördert ein Stück Haaner Geschichte zutage
Bei der Arbeiten der Hauptstraße sind Schienen der ehemaligen Straßenbahnlinie V aufgetaucht.
Bei der Sanierung der Bahnhofstraße kommt gerade wieder ein Stück Stadtgeschichte ans Tageslicht. Im alten Pflaster, das gerade zwischen Böttinger- und Jägerstraße auf der Nordseite entfernt wird, lässt sich genau nachvollziehen, wo früher die Gleise der Straßenbahnlinie verliefen. 62 Jahre lang rumpelte die „Bergische Kleinbahn“ durch Haan und verband die Gartenstadt mit Vohwinkel, Hilden und Benrath. Vor inzwischen 54 Jahren, am Sonntag, 7. Mai, wurde die Linie V eingestellt und die Straßenbahn durch Busse ersetzt.
„Anlass war die Anhebung der Straßenbrücke der B 228 am Haaner Bahnhof, um die bevorstehende Elektrifizierung der darunter hindurchführenden Eisenbahnstrecke zu ermöglichen“, weiß Lothar Weller vom Bergischen Geschichtsverein Haan zu berichten. 1896 schlossen die Gemeinden Haan, Hilden, Vohwinkel und Benrath mit der Continentalen Gesellschaft für elektrische Unternehmungen (Nürnberg) einen Vertrag über die Errichtung einer elektrischen Straßenbahn.
Im März 1899 war die Strecke von Haan nach Benrath fertig. Und knapp vier Monate später fuhr die Linie V bis Vohwinkel durch — ab „Thienhaus“ auf einem eigenen Bahnkörper mit weiten Schleifen, weil die „Elektrische“ der steilen Straße über die „Polnische Mütze“ nicht folgen konnte.
Das neue Verkehrsmittel löste Begeisterung aus. „Statt in der Postkutsche langsam auf der holprigen Chaussee dahinzufahren, gleiten wir in eleganten Wagen auf Eisenbahnschienen mit elektrischer Kraft getrieben dahin“, schrieb ein Reporter des Lokalblatts. Innerhalb der Ortschaften sollte die „Bergische Kleinbahn“ höchstens 12 Stundenkilometer, außerhalb höchstens 18 km/h „schnell“ sein. Viel über die damalige Zeit verrät auch eine Polizeiordnung von 1898: Die Straßenbahn musste anhalten, „wenn Leichenzüge die Strecke kreuzen“, oder „wenn Zugthiere oder getriebenes Vieh vor dem Wagen scheuen“. „Lärmen, Singen, Musizieren“ während der Fahrt war auch damals schon verboten.
Und das gilt auch für das „Beschmutzen, Beschreiben und Bemalen der Wagen“. Kurios mutet auch an, dass Polizeibeamte, Gendarmerie-, Kreis- und Gemeindeboten, Vollzugsbeamte und Krankenschwestern die Straßenbahn kostenfrei benutzen konnten. Ebenso uniformierte Feuerwehrleute — aber nur bei Bränden. Sitzen durften die uniformierten Unterbeamten freilich nicht, sondern nur Stehplätze einnehmen. -dts