Wie der Traum vom eigenen Haus wahr wird So erhält man öffentliche Gelder fürs Bauen

Hilden · Wer ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss tief in die Tasche greifen.

Wer Richtfest feiert, hat bereits die Finanzierung sicher.

Foto: Andrea Lemke

(lua) Den Traum von den eigenen vier Wänden haben die meisten, die Umsetzung war allerdings schon immer mühsam. Wer jetzt erstmalig ein Haus oder eine Wohnung in Hilden zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchte, erhält deshalb Unterstützung vom Land NRW: Dank der so genannten „Öffentlichen Mittel“ kann eine vierköpfige Familie in Hilden ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 232 000 Euro erhalten, weiß LBS-Gebietsleiter Bert Christoffel.

Anspruch auf öffentliche Mittel haben alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Die günstigen Darlehen werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt, es profitieren auch Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern. Der Zinssatz für die Darlehen ist für 30 Jahre festgeschrieben und liegt in der Einkommensgruppe A bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent. Der Marktzins liegt derzeit dagegen bei rund 3,6 Prozent und steigt derzeit.

Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommensgrenzen. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschritten, können die öffentlichen Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, allerdings in geringerer Höhe und mit kürzerer Zinsbindung.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach lokalen Preisentwicklungen, wobei jede Gemeinde einer Kostenkategorie zwischen 1 (günstig) und 4 (teuer) zugeordnet wird. Für Hilden gilt die Kategorie 4. Entsprechend liegt die Grundförderung bei 184 000 Euro – bei Überschreitung der Einkommensgrenze A sind es 110 000 Euro. Dazu kommen bis zu 24 000 Euro je Kind oder schwerbehindertem Menschen sowie weitere Fördermöglichkeiten für eine barrierefreie Immobilie oder nachhaltige Baumaterialien. Besonders attraktiv ist der Tilgungsnachlass, denn zehn Prozent des Grunddarlehens müssen nicht zurückgezahlt werden.

Einen wichtigen Hinweis hat Bert Christoffel noch: „Bei aller Freude über die Fördermittel darf nicht vergessen werden, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung eines Kaufvertrags beantragt werden müssen.“ Auch sei zu beachten, dass die Förderzusage des Landes einige Zeit in Anspruch nehmen könne und grundsätzlich Eigenkapital für die Finanzierung vorhanden sein müsse.