Senioren waren zu Gast in der Polizeiwache
Einige Bewohner des Hildener Wohn- und Pflegezentrums besuchten den Arbeitsplatz der Beamten.
Polizeihauptkommissar Ralf Hupp engagiert sich schon lange für Senioren in Hilden. In Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis Seniorensicherheit (ASS) ist er einmal im Monat im Hildener Wohn- und Pflegezentrum an der Hummelsterstraße zu Gast, um über Gefahren im Alltag aufzuklären. Nun ließ er es sich nicht nehmen, den Senioren auch einmal seine Wirkungsstätte zu zeigen.
Insgesamt sieben Bewohner haben die zwar kurze, durch die hohen Temperaturen aber dennoch beschwerliche Reise auf sich genommen, um sich ein eigenes Bild von der Hildener Polizeiwache an der Kirchhofstraße zu machen. Großes Interesse galt den Polizeiwagen. Nach einer kurzen Erklärung der Besonderheiten durch den Hauptkommissar wollten dann auch alle mal ins Innere schlüpfen, die Polizeikelle in die Hand nehmen und auf den Knopf für das Funkgerät drücken.
„Das ist eine schöne Abwechslung im Alltag“, sagte Robert Keller (88), für den es auch ein Geburtstagsausflug war. „So ein Auto mal von innen zu sehen, das ist wirklich interessant“, befand auch Senior Martin Schiewer (88). Ein besonderes Augenmerk lag auch auf den vier Zellen des Gewahrsams. Einen Moment lang kamen alte Erinnerungen hoch — zum Beispiel bei Horst Schmitter (92), der sich an Kriegszeiten erinnert fühlte. „Gibt es hier auch Vollpension?“, fragte Keller gewitzt, als Kommissar Hupp die Luken zur Essensgabe vorführte.
Der konterte spontan: „Dann hätten wir hier wohl ein paar mehr Bewohner.“ Diese müssen in Wahrheit aber mit einer einfachen Toilette und einer dünnen Matratze auskommen. Aber höchstens für 24 Stunden. „Danach müssen Häftlinge in ein Gefängnis überführt oder freigelassen werden“, erklärte Hupp. Ganz ruhig wurde es, als die Gruppe die Befehlsstelle betrat. Hier koordiniert die Einsatzleitung die Polizeifahrzeuge und nimmt Anrufe entgegen. Für Fragen blieb kein Platz, die interessierten Rentner lauschten den hereinkommenden Funksprüchen. „Verdacht auf 316“ funkte der Beamte an einen Kollegen im Streifenfahrzeug. „Das bedeutet eine Trunkenheitsfahrt, benannt nach dem entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch“, erläuterte Hupp den Code.