Sexueller Missbrauch Bewährungsstrafe für Haaner Familienvater

Haan · Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ist ein 49-jähriger Haaner jetzt zu 14 Monaten Haft auf Bewährung vom Wuppertaler Landgericht verurteilt worden.

Vor dem Landgericht in Wuppertal fand die Verhandlung statt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte einem Haaner den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen: Nun wurde der Familienvater zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt, die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Der 49-Jährige hatte selbst während des Prozesses eingeräumt, seine damals 17-jährige Tochter an einem Abend im August 2022 „massiert“ zu haben. Dass beide gemeinsam in seinem Bett gelegen hätten, sei dem Umstand geschuldet gewesen, dass er nur dieses Bett in der gerade bezogenen Single-Wohnung gehabt habe. Das Geschehen habe sich die Nacht über hingezogen und sei, so der Angeklagte, keinesfalls sexuell motiviert gewesen.

Nachdem die Tochter zur Polizei gegangen war, hatte sich das Jugendamt eingeschaltet. Per E-Mail habe man ihm nahegelegt, den Kontakt zu dem Mädchen und auch zu seinem älteren Sohn zu unterlassen.

Inmitten der Beweisaufnahme hatten sich Abgründe hinsichtlich der familiären Verhältnisse aufgetan. Schon vor Jahren hatte das Jugendamt demnach die Kinder in einem Heim untergebracht, nachdem der Verdacht aufgekommen war, die Eltern würden die Tochter und den Sohn misshandeln.

Obwohl es in diesem Prozess darum gar nicht ging, bestritt der Angeklagte, dass es blaue Flecken und die ihm und seiner Frau vorgeworfenen Misshandlungen der Kinder gegeben habe. Mittlerweile würden Tochter und Sohn nicht mehr in der Jugendeinrichtung leben, beide hätten ihn an jenem Tag im August 2022 besucht und tagsüber im Wohnzimmer an ihren mitgebrachten Laptops gespielt. Der Sohn sei abends in ein separates Zimmer gegangen, seine Tochter und er hätten jeder sechs Flaschen Bier und Ouzo-Shots getrunken.

Wie der sexuelle Übergriff abgelaufen sei, wo er die Jugendliche berührt habe und wie: Alls das wollte der Vorsitzende Richter Dr. Karsten Bremer genau wissen vom Angeklagten, der sich des Öfteren auf alkoholbedingte Erinnerungslücken berufen hatte.

Verhandelt worden war auch ein zweiter Tatvorwurf aus dem November 2029, auch dabei war es um sexuellen Missbrauch von Kindern gegangen. Das Opfer: die Stieftochter des Angeklagten. Mit der Mutter der 13-Jährigen hatte der Haaner damals gerade eine gemeinsame Wohnung bezogen.

Zu dem Vorwurf, er habe das Mädchen sexuell missbraucht, sagte er nun vor Gericht, es sei normal gewesen, dass er der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin beim Fernsehen auf der Couch „den Rücken gekrault“ habe. Keineswegs habe er sie aber dazu aufgefordert, sich zu entkleiden, um ihr danach zu Alkohol und Zigaretten zu verhelfen.

Im Gegenteil: Diese Geschichte habe das Mädchen nur deshalb ihrem leiblichen Vater erzählt, weil sie bei diesem habe bleiben wollen, um nicht ihrer Mutter und ihm, dem Angeklagten, bei der Renovierung der gemeinsamen Wohnung helfen zu müssen. Auch in diesem Fall hatte sich sofort das Jugendamt eingeschaltet, das Mädchen sollte erst einmal nicht mehr zur Schule gehen, bis die Sache geklärt sei. Es gab Gespräche, das Jugendamt scheint die Vorwürfe allerdings für eine erfundene Geschichte gehalten zu haben, die 13-Jährige war Tage später in die Wohnung zurückgekehrt.