49-Jähriger angeklagt Missbrauchsverdacht gegen Haaner Vater

Haan/Wuppertal · Ein Familienvater (49) soll seine Tochter (17) und seine Stieftochter (13) sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte bestreitet das vor Gericht.

Die Schwebebahn-Haltestelle Landgericht in Wuppertal.

Foto: dpa/Oliver Berg

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Das wirft die Staatsanwaltschaft einem Familienvater aus Haan vor. Der 49-Jährige soll im August 2022 seine 17-jährige Tochter geküsst und sie gegen ihren Willen sexuell berührt haben.. Es gibt noch einen weiteren Vorwurf gegen den Mann: Im November 2019 soll er der 13-jährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin „beim Fernsehen den Rücken gekrault“ und gesagt haben, er werde ihr nur dann Zigaretten und Alkohol besorgen, wenn sie sich „die Hosen runterzieht“.

Die Anklageschrift nennt weitere Details zu den Taten, die der Angeklagte selbst in großen Teilen bestreitet. Ja, er habe seine Tochter „massiert“. Stundenlang, in einem Bett, eine Couch habe es damals in seiner gerade bezogenen Single-Wohnung noch nicht gegeben. Sie hätten beide ein paar Gläser Schnaps und mehrere Flaschen Bier getrunken. Sexuell berührt habe er sie aber nicht, zumindest könne er sich an so etwas nicht erinnern.

Warum er das gemacht habe? Die Frage des Vorsitzenden Richters Dr. Karsten Bremer beantwortete der 49-Jährige so: „Ich wollte ihr etwas Gutes tun.“ Am nächsten Morgen hatte die Jugendliche ihren Vater bei der Polizei angezeigt, das Jugendamt schaltete sich ein. Er habe von dort eine Email bekommen mit der Bitte, sich der 17-Jährigen nicht mehr zu nähern.

Es gibt noch einen älteren Sohn, der transsexuell sei – auch zu ihm habe er seither keinen Kontakt, so der Mann. Beide Kinder waren jahrelang im Heim, nachdem es den Verdacht auf körperliche Misshandlungen durch die Eltern gegeben hatte.

Was den zweiten Tatvorwurf betrifft, sagte der Angeklagte, es sei normal gewesen, dass er die 13-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin beim Fernsehen auf der Couch massiert habe. Keineswegs habe er sie aber dazu aufgefordert, sich zu entkleiden, um ihr danach zu Alkohol und Zigaretten zu verhelfen. Im Gegenteil: Diese Geschichte habe das Mädchen nur deshalb ihrem leiblichen Vater erzählt, weil sie bei diesem habe bleiben wollen, um nicht ihrer Mutter und ihm, dem Angeklagten, bei der Renovierung der gemeinsamen Wohnung helfen zu müssen.

Auch in diesem Fall hatte sich sofort das Jugendamt eingeschaltet. Es gab Gespräche, das Amt scheint die Vorwürfe aber für erfunden gehalten zu haben. Die 13-Jährige kehrte schon Tage später in die Wohnung zurück, in der die Mutter mit dem Angeklagten lebte. Die Frau hatte sich damals hinter den Angeklagten gestellt und nicht hinter ihre Tochter. Sie hatte gegenüber dem Jugendamt gesagt, es sei völlig normal gewesen, dass ihr Partner ihrer Tochter „den Rücken gekrault“ habe. Das Mädchen habe das sogar eingefordert und sie habe daneben gesessen. Von sexuellen Anzüglichkeiten habe sie nichts mitbekommen, die Beziehung zum Angeklagten hatte sie damals weitergeführt.

Die Frau ist die beste Freundin der Ex-Frau des Angeklagten, in beiden Familien soll es zu sexuellen Übergriffen durch den 49-Jährigen gekommen sein. Richter Bremer hakte nach, er ließ sich vom Angeklagten jedes Detail erklären. Am Ende dürfte es vor allem seiner akribischen Verhandlungsführung zu verdanken sein, wenn das Gericht nach der Beweisaufnahme eine Antwort geben können sollte auf die Frage: Was ist wahr an den Tatvorwürfen?

(magu)