SKFM Hilden SKFM sucht ehrenamtliche Vormunde

Hilden · Der SKFM sucht Menschen, die eine Vormundschaft übernehmen. Die Kinder und Jugendlichen benötigen bis zur Volljährigkeit jemanden, der sie beim Heranwachsen begleitet, indem sie oder er sich Zeit nimmt, um ihnen zuzuhören, ihre Probleme versteht und sich für ihre Belange einsetzt.

Claudia Liedtke, Beate Röding und Manuela Heeg (von links) suchen ehrenamtliche Helfer.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(sb-) Viele soziale Projekte würden ohne die engagierte Mithilfe zahlreicher Ehrenamtler kaum funktionieren. Das weiß auch der SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer), der entsprechend des neuen Vormundschaftsrechts, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, in die Suche nach Menschen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen wollen, eingebunden ist. „Dieses Ehrenamt ist kein Ehrenamt wie manches andere, denn die betreuten Kinder und Jugendlichen, die Not, Gewalt oder emotionale Instabilität erlebt haben, brauchen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden einen verlässlichen Ansprechpartner“, sagte Beate Röding, die als Koordinatorin Ehrenamt/Vormundschaften beim SKFM trotz früherer Erfahrungen mit Geflüchteten Neuland betritt.

Die klassische Vormundschaft besteht in vier unterschiedlichen Formen, als Amtsvormundschaft, als Berufs- und Vereinsvormundschaft oder eben als ehrenamtliche Vormundschaft. Diese wird von Pflegeeltern, Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis der Familie, oder von sozial engagierten Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen. Kinder können eine Vormundschaft benötigen, weil ihre Eltern entweder im Ausland leben oder verstorben sind. Es gibt zudem Fälle, in denen der Entzug der elterlichen Sorge angeordnet wurde, weil innerhalb der Familie eine Gefährdung des Kindeswohl festgestellt wurde.

Im Fokus der Gesetzesnovelle stehen insbesondere eine Stärkung der Rechtspositionen der Kinder sowie eine verbesserte Kooperation zwischen den im Alltag agierenden Erzieherinnen und Erziehern und den mit der Vormundschaft betrauten Personen. „Dabei genießt bei den Familiengerichten die ehrenamtliche Vormundschaft eine Vorrangstellung, weshalb wir nun uns jetzt auf die gezielte Suche machen, um geeignete Menschen zu finden, die sich dieser Verantwortung stellen wollen“, sagte Röding, die als formale Voraussetzungen für die ehrenamtliche Vormundschaft ein erweitertes Führungszeugnis und sogenannte geordnete Lebensverhältnisse nennt. „Letztlich viel wichtiger sind jedoch charakterliche Eigenschaften wie Sensibilität, Empathie, Verlässlichkeit und Offenheit für andere Lebensweisen und Kulturen“, ergänzt Manuela Heeg, als Sozialpädagogin dem Vormundschaftsteam des SKFM angehört. Die Kinder und Jugendlichen benötigen bis zur Volljährigkeit eine Partnerin oder einen Partner, der sie beim Heranwachsen begleitet, indem sie oder er sich Zeit nimmt, um ihnen zuzuhören, ihre Probleme versteht und sich für ihre Belange einsetzt.

Es besteht jedoch für potenziell Interessierte kein Anlass, jetzt „kalte Füße“ zu bekommen, denn das betreute Mündel wohnt nicht im Haushalt des Vormunds, finanzielle Aufwendungen in größerem Umfang fallen nicht an und es sind weder pädagogische noch juristische Vorkenntnisse erforderlich. Im Gegenzug kann sich der ehrenamtlich tätige Vormund auf eine umfassende Unterstützung durch den SKFM stützen. „Die erstreckt sich sowohl auf eine Qualifizierung mittels Schulungen, die rechtliche, psychologische sowie pädagogische Aspekte der Vormundschaft beinhalten, eine Begleitung bei Problemfällen sowie helfende Unterstützung etwa bei zeitlicher Abwesenheit durch das Vormundschaftsteam des SKFM“, sagte Sozialarbeiterin Claudia Liedtke.

Bei Interesse kann der E-Mail-Kontakt zu Beate Röding (beate.roeding@skfm-hilden.de) genutzt werden. Ferner gibt es Informationen zur ehrenamtlichen Vormundschaft bei der Ehrenamtsbörse Hilden am 13. Mai, die in der Fußgängerzone Mittelstraße zwischen St. Jacobus und Bismarck-Straße zwischen von 10 bis 14 Uhr stattfindet sowie bei der Infoveranstaltung am Dienstag, 23. Mai, um 18 Uhr im Café K., Kirchhofstraße 18.