Hilden Ehrenamtlich auf die Richterbank – Hilden sucht Schöffen
Hilden · Die Stadt Hilden sucht Menschen, die sich als Schöffen zur Verfügung stellen möchten. Sie müssen mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein.
(Red) Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Hilden 61 Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Langenfeld und Düsseldorf sowie dem Landgericht Düsseldorf an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung (Rat) und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor wie benötigt. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die man mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht beruflicher Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
„Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils“, teilte die Stadt Hilden mit, „aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.“ Juristische Kenntnisse nicht erforderlich.
Ansprechpartner bei den Schöffen im Erwachsenen-Strafrecht ist Nicola Schorn und bei Jugendschöffen Stephanie Klapper. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28. Februar beim Amt für Recht und Vergaben unter 02103/72-1181, E-Mail: nicola.schorn@hilden.de.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28. Februar an das Jugendamt, Tel.: 02103/72-1504, E-Mail: stephanie.klapper@hilden.de. Ein Formular kann online heruntergeladen werden unter