Hilden Hildener Abgabenbescheide mit einigen Änderungen

Hilden · In einigen Fällen gibt es Änderungen. Sachgebiet bittet darum, Anfragen nur noch schriftlich an die Mitarbeiter zu richten. 

Anfang der Woche hat die Stadt rund 22.000 Bescheide für Grundabgaben einschließlich der Müllmarken für die Jahre 2022/2023 versandt.

Foto: dpa/Jens Büttner

(Red) Neues Jahr, neue Abgabenbescheide. Die Stadt Hilden hat sie in den vergangenen Tagen für Grundabgaben, Hundesteuer und Schmutzwassergebühren verschickt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen in diesem Jahr:

Grundabgaben

Anfang der Woche hat die Stadt rund 22 000 Bescheide für Grundabgaben einschließlich der Müllmarken für die Jahre 2022/2023 versandt. Die durch den Bundesrat im November 2019 beschlossene Grundsteuerreform sieht eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vor, sodass sie noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2022 hat. Den Bescheiden ist jedoch ein Merkblatt als Information zur Grundsteuerreform beigefügt.

Hundesteuer

In den vergangenen Jahren wurde laut Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Hundesteuer regelmäßig mit Dauerbescheiden festgesetzt wird und Hundesteuerbescheide nur versandt werden, sofern sich Änderungen ergeben. Durch Beschluss des Rates der Stadt Hilden Ende 2021, die Hundesteuersätze ab dem Jahr 2022 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung moderat zu erhöhen, erfolgte Anfang der Woche ebenfalls der Versand von Hundesteuerbescheiden. Es werden keine neuen Hundesteuermarken verschickt, die alten behalten ihre Gültigkeit.

Schmutzwassergebühren

Bereit in der vergangenen Woche hat die Stadt die Schmutzwassergebührenbescheide für den Abrechnungszeitraum bis 31. Mai 2021 verschickt. „Wie bereits mehrfach informiert, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht, die Bearbeitungsrückstände von rund sechs Monaten im Bereich der Schmutzwassergebühren zu bearbeiten“, erklärte Lina Schorn. Und: Durch die verspätete Erstellung der Schmutzwassergebührenbescheide kann außerdem der Gesamtvorauszahlungsbetrag nicht mehr wie bisher in elf Abschläge aufgeteilt und entrichtet werden sondern lediglich auf die verbleibenden Monate des jeweiligen Abrechnungszeitraumes. Die Stadt bittet, das bei der persönlichen Finanzplanung zu berücksichtigen.

Erreichbarkeit des Sachgebiets Steuern und Abgaben

Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass ab sofort und bis auf Weiteres auch keine telefonischen Anfragen mehr beantwortet werden können. Dies betrifft sämtliche Steuern und Gebühren, die in den Aufgabenbereich des Steuersachgebiets fallen: Grundsteuer, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-/Winterdienst-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren, Hundesteuer, Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer. „Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihre Anliegen entweder per Mail an steueramt@hilden.de, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103/72-85620 unter Angabe ihrer Telefonnummer an das Steuersachgebiet zu senden“, berichtet die Stadtsprecherin. Formulare für Anträge auf Erstattung von Schmutzwassergebühren, Anmeldungen eines zusätzlichen Wasserzählers, SEPA-Basislastschriftmandate, Erklärung zur Übernahme von Grundbesitzabgaben-Schmutzwasser, An- Ab-, Ummeldungen von Abfallgefäßen sowie Hunden und weitere Formulare gibt es unter

Müllmarken

„Sofern ein Antrag auf Um- und/oder Abmeldung eines Abfallgefäßes beabsichtigt ist, ist die mit Bescheid vom 11. Januar hierfür zugesandte Müllmarke beizufügen und postalisch an die Stadt Hilden zurück zu senden“, berichtet Stadtsprecherin Lina Schorn. Wenn im Einzelfall mit dem Grundabgabenbescheid eine falsche Müllmarke übersandt worden sei und/oder eine Müllmarke fehle, sei neben dem postalischem Weg ab dem 18. Januar auch ein persönlicher Austausch/Ausgabe unter Vorlage des zugesandten Grundabgabenbescheids einschließlich Müllmarken dienstags von 8-12 Uhr und donnerstags von 14-18 Uhr möglich, erklärt sie weiter. Andere Anliegen in dem Kontext könnten nicht persönlich besprochen werden.