Preise steigen in vielen Bereichen Was sich bei den Gebühren in Düsseldorf ändert

Service | Düsseldorf · Die Müllentsorgung wird in Düsseldorf deutlich teurer. Die Gebühren für das Abwasser bleiben hingegen konstant. Ein Überblick.

Die Müllentsorgung wird teurer.

Foto: Awista/van Treeck/Ansgar M. van Treeck

Mit dem Jahreswechsel haben sich auch mehrere Gebührensätze verändert. Eine Übersicht:

Abfall

Die Restmüllgebühren für 2022 werden um durchschnittlich rund 4,5 Prozent angehoben. Dies hatte der Rat der Stadt am 16. Dezember beschlossen. Grund sind die stark gestiegenen Mengen an Rest- und Biomüll sowie Sperrmüll und die damit verbundenen Mehrkosten für Entsorgung und Personal. Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice etwa steigt die Gebühr von 481,68 auf 502,56 Euro im Jahr. Die jährliche Vollservice-Gebühr für Bio- und Papiertonnen bis 240 Liter steigt um 11 Cent auf 32,88 Euro.

Friedhof

Aufgrund gestiegener Betriebs-, Sach- und Personalkosten hat der Stadtrat einer Gebührenerhöhung um durchschnittlich 2,65 Prozent zugestimmt. Dies ist die erste Preiserhöhung seit 2015. Bei 20-jähriger Laufzeit kostet nun eine Sarg-Einzelgrabstätte 1059,16 (bisher 1030,18) Euro, ein Sarg-Wahlgrab 1402,20 (bisher 1346) Euro, ein Urnen-Einzelgrab 949,65 und ein Wahlgrab für drei Urnen 1338,80 Euro. Neu ist die Urnen-Wahlgrabstätte „Urnenstelenhain“, wo eine Stele mit Platz für bis zu drei Urnen und einer Laufzeit von 30 Jahren inklusive der Pflege 2581,76 Euro kostet. Dies soll ab Juli 2022 angeboten werden. Auch die Nutzung der Friedhofskapelle für 20 Minuten wird teurer, sie kostet nun 228,28 (bisher 215,40) Euro. Die Einäscherungsgebühren dagegen sinken um 9,27 Prozent auf 287,21 Euro.

Abwasser

Die Abwassergebührensätze bleiben im 15. Jahr in Folge unverändert. Die Schmutzwasserentsorgung kostet 1,52 Euro je Kubikmeter, die Niederschlagswasserentsorgung 0,98 Euro je Quadratmeter und Jahr und bei Gründächern 0,49 Euro je Quadratmeter/Jahr.

E-Scooter

Das Abstellen und Bereitstellen von Elektrokleinstfahrzeugen wird zukünftig in drei Zonen eingeteilt. Die Gebühren werden nach den Zonen gestaffelt. Für Fahrzeuge in der Innenstadt und der erweiterten Innenstadt ist eine jährliche Gebühr von 50 Euro fällig, im äußeren Stadtgebiet 30 Euro pro Fahrzeug und Jahr. Für Verleihsysteme von Leihfahrrädern und Ähnlichem wird eine Jahresgebühr in Höhe von 10 (bisher 5) Euro je Gerät erhoben.

Ladesäulen

Neu sind städtische Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fördern, sollen sie aber bis zum Jahresende 2023 ausgesetzt werden. Die Gebühren werden nach der voraussichtlichen Ladezeit als Unterscheidungskriterium gestaffelt, da schnelleres Laden des Fahrzeugs die Parkdauer und damit die Beeinträchtigung des öffentlichen Raums reduziert.

Grund- und Gewerbesteuer

Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2022 unverändert. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 440 v.H., der Hebesatz für Grundsteuer A liegt bei 156 v.H. und der für Grundsteuer B bei 440 v.H.. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 müssen Grundsteuerpflichtige ihre Feststellungserklärungen elektronisch über das Portal „Elster beim Finanzamt einreichen.

Hundesteuer

Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Hundehalter in der Landeshauptstadt nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke. Wer seinen Bescheid bereits hat, bekommt also keinen neuen, so lange sich die Situation nicht verändert.

(sg)