Hilden Vorfreude auf Frühlingsfest mit Weindorf in Hilden ist groß
Hilden · Das Stadtmarketing beantragt vier Einkaufssonntage für den 8. Mai, 18. September, 30. Oktober und 27. November. Von verkaufsoffenen Sonntagen ohne Veranstaltung rät die Verwaltung dem Stadtrat wegen rechtlicher Bedenken ab.
Seit zwei Jahren hat es wegen der Corona-Pandemie keine großen Events mehr in der Hildener Innenstadt gegeben. Deshalb ist die Vorfreude auf den Frühlingsmarkt mit Weinfest vom 6. bis 8. Mai in der Fußgängerzone groß. Am ersten Freitag im Mai (6. Mai) öffnet das Winzerfest um 15 Uhr auf dem Ellen-Wiederhold-Platz, bestätigt Veranstalter Georg Ott. Parallel findet am Samstag und Sonntag der Frühlingsmarkt in der Fußgängerzone statt inklusive verkaufsoffenem Sonntag (der muss noch genehmigt werden) und Modenschau auf dem alten Markt. Das Weindorf wird Samstag und Sonntag mit Live-Musik untermalt, es spielen „Framework“ und „San-Marino-Band“.
Corona-Experten sind
vorsichtig optimistisch
Corona ist immer noch da. Aber Experten sind inzwischen vorsichtig opitmistisch. Thomas Mertens, Vorsitzender der ständigen Impfkommission, hofft, der Sommer 2022 könne „entspannt“ werden. Christian Drosten, Virologe im Corona-Expertenrat, geht davon aus, dass SARS-CoV-2 mit Omikron zu einem Erkältungsvirus wie viele alte Corona-Viren werden könnte. Im nächsten Winter könne sich die Situation entspannen. Die Maske brauche es aber weiterhin.
Volker Hillebrand, Geschäftsführer der Stadtmarketing GmbH, ist auch optimistisch – und hat deshalb vier verkaufsoffene Sonntage beantragt: für den 8. Mai (Frühlingsfest mit Modenschau), für den 18. September (Autoschau), für den 30. Oktober (Bücher- und Trödelmarkt) und für den 27. November (Weihnachtsmarkt).
Diese vier Termine sind mit bestimmten Veranstaltungen verbunden. Das ist wichtig für die Genehmigung. Sollten die Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, hat Hillerand „hilfsweise“ auch eine Verkaufsöffnung „ohne Anlassbezug“ beantragt.
Die Öffnung der Läden an den vier genannten Sonntagen zusammen mit Frühlingsfest, Autoschau, Bücher- und Trödelmarkt sowie Weihnachtsmarkt sei rechtlich zulässig, führt die Verwaltung für den am 27. April tagenden Stadtrat aus. Denn dieser entscheidet über den Antrag der Stadtmarketing GmbH.
Hintergrund: Die Gewerkschaft Verdi hatte in der Vergangenheit gegen die Genehmigung von zahlreichen Einkaufssonntage in Nordrhein-Westfalen geklagt – und von den Gerichten Recht bekommen. Entscheidend sei, dass die Besucher wegen der Events in die Innenstadt kommen und nicht wegen der am Sonntag geöffneten Geschäfte und dass nicht alle Läden im Stadtgebiet geöffnet seien, sondern nur solche in der Nähe der Veranstaltungen. Beides sei mit dem Antrag des Stadtmarketings gegeben, führt die Verwaltung in ihrer rechtlichen Bewertung aus und empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
Geöffnete Läden müssen
mit Events kombiniert sein
Die Läden an den vier Terminen auch ohne Events zu öffnen, sei nicht möglich, hält Bürgermeister Claus Pommer fest. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen werde von der Verfassung geschützt. Gefordert sei ein Nachweis über hohe Laden-Leerstände und „Trading-Down-Effekte“ (Verödungen im Einzelhandel). Das sei aus Sicht der Verwaltung in Hilden glücklicherweise nicht der Fall - trotz Corona-Pandemie.
Als Begründung für Verkaufsoffene Sonntage reiche es nicht aus, auf die Folgen der Pandemie für Wirtschaft und Handel zu verweisen. Dies treffe alle Branchen in allen Städten Nordrhein-Westfalens mehr oder weniger in gleichem Maße, habe das Oberverwaltungsgereicht Münster 2020 aufgrund von Klagen von Verdi als „nicht ausreichenden Sachgrund“ festgestellt.
Fazit: Ohne die Events Frühlingsfest, Autoschau, Büchertrödel und Weihnachtsmarkt wird es in Hilden wohl keine Einkaufssonntage geben.