Krei Mettmann CO-Pipeline: Auftakt für Verhandlung am OVG
Kreis Mettmann. · Ab Mittwoch geht es vor dem OVG in Münster um die von Hunderttausenden Bürgern und auch Stadtverantwortlichen in der Region abgelehnte Kohlenmonoxid-Leitung des Bayer-Konzerns. Urteil soll fallen.
Die Rohre der umstrittenen Kohlenmonoxid-Leitung sind längst auf 67 Kilometern Länge im Boden. Ob diese bis 2011 in Langenfeld, Monheim und anderen Städten verlegte und dort von Hunderttausenden angefeindete CO-Pipeline jemals in Betrieb gehen wird, soll von Mittwoch an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entscheiden. Dorthin hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Januar 2017 eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung und zum Betrieb der CO-Pipeline vom 14. Februar 2007 zurückverwiesen.
Die OVG-Sprecherin Gudrun Dahme geht davon aus, dass in dieser mündlichen Verhandlung über das komplexe Thema nicht nur beraten, „sondern auch entschieden“ werde. Zwei bis maximal vier Verhandlungstage (siehe Info-Box) sind hierfür angesetzt. Und darum geht es:
Hintergrund
Von einer „unsichtbaren Gefahr“ war bereits im März 2006 im Artikel einer Tageszeitung die Rede, der über das Vorhaben des Bayer-Konzerns berichtete. Kohlenmonoxid (chemische Formel CO) ist ein giftiges, geruchloses Gas. Die 67 Kilometer lange CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen sei ein unverzichtbarer Leitungsverbund, argumentierte und argumentiert indes der Chemiekonzern: Für die Kunststoff-Produktion in Uerdingen sei der in Dormagen anfallende Rohstoff CO notwendig.
Widerstand
Nach Meinung der zahlreichen Gegner entlang der Trasse bedeutet eine Inbetriebnahme der CO-Pipeline ein inakzeptabel hohes Risiko. Als Koordinatoren der „Stopp Bayer CO-Pipeline“-Initiativen in der Region sprechen der Hildener Dieter Donner oder der Monheimer Erwin Schumacher im Hinblick auf das geruchlose und explosive Giftgas von einer „Todeszone“. Hunderttausende haben gegen die Röhre unterschrieben, die bis zu 20 Meter an Häuser heranreicht. Stadträte, Bürgermeister und der Landrat des Kreises Mettmann kämpfen an ihrer Seite.
Klage und Gerichtsverfahren
Die Langenfelder Brüder Heinz und Klaus Schiefer sowie der – 2015 gestorbene – Monheimer Landwirt Heinz-Josef Muhr hatten fristgerecht gegen die Düsseldorfer Bezirksregierung und die 2007 von ihr erteilte Genehmigung (Planfeststellung) geklagt. Die Städte Monheim und Ratingen unterstützen nach Angaben des Düsseldorfer Rechtsanwalts Dr. Jochen Heide die von ihm weiterhin vertretene Klage der Landwirtsfamilie Muhr. „Die mündliche Verhandlung vor dem OVG ist die letzte Instanz, bei der wir über Tatsachen reden“, sagt Heide. „Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung nun auch fallen wird.“
Nach Donners Angaben gibt es insgesamt mehr als 40 Klagen gegen die CO-Pipeline und damit verbundene Enteignungen von Grundstücken. Nach einem Urteil des OVG vom Dezember 2007 durfte Bayer die CO-Pipeline zwar bauen, indes nicht betreiben. Im Mai 2009 schmetterte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einen Eil-Antrag des Unternehmens Bayer Material Science (heute: Covestro) auf rasche Inbetriebnahme ab.
Vor allem nachträgliche, von der Bezirksregierung im März 2009 genehmigte Änderungen bei den Schutzmatten gegen Bagger-Angriffe und bei der Rohrdicke beanstandeten die Richter. Durch diese Änderungsbescheide habe sich „die Sicherheitslage [...] nicht verbessert, sondern verschlechtert“. Im August 2014 überwies das OVG das Verfahren ans Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, weil es das Ganze für verfassungswidrig hielt. Doch die Verfassungsrichter in Karlsruhe folgten dem OVG im Januar 2017 nicht. Die Münsteraner Richter hätten in ihrem Vorlagebeschluss nur unzureichend begründet, dass das Rohrleitungsgesetz verfassungswidrig sei. Nun soll das OVG also selber entscheiden.
Einbau von Schutzmatten
Gut eineinhalb Monate vorher hatte die Bezirksregierung Düsseldorf am 2. Juli einen im Mai vom Unternehmen Covestro eingereichten Antrag zum Einbau einer geforderten zweiten Geo-Grid-Matte genehmigt. Diese soll verhindern, dass etwa Bagger bei Bauarbeiten die CO-Pipeline versehentlich beschädigen. Für diese Genehmigung kurz vor dem Gerichtstermin hagelte es für die Bezirksregierung Kritik. Nach Ansicht der jetzt zu einer Mahnwache versammelten Pipeline-Gegner würde auch dieser nachträgliche Einbau an der Gefährlichkeit der Kohlenmonoxid-Leitung nichts ändern.