Haan Lebenslang in Haft wegen zweifachen Totschlags?

HAAN/WUPPERTAL · Der wegen zweifachen Totschlags Angeklagte war noch nach Hilden gefahren. Nun geht es darum, ob er möglicherweise lebenslang in Haft muss.

Mehr als vier Promille im Blut. Und trotzdem voll schuldfähig? Ja, das geht. Zumindest dann, wenn man mehrfach ankündigt, sich selbst oder jemand anderen umbringen zu wollen. Und wenn man als Gewohnheitstrinker nach einem Messerangriff auf zwei Frauen noch auf zwei Beinen stehen kann und dazu noch keine allzu großen Regungen zeigt. Die Sache habe einen Vorlauf gehabt, Drohungen seien schließlich in der Tat eskaliert. Von einem Schuldunfähigen oder bei einer Affekttat würde man anderes erwarten, war dazu von der psychiatrischen Gutachterin zu hören.

Dass er sich an nichts erinnern kann? Dass er nur Stunden nach dem Übergriff am 23. April 2021 am späten Nachmittag volltrunken und mit heruntergelassener Hose am Hildener Rathaus an einem Stromkasten gelehnt hatte? Wenigstens da war dem Wirt einer benachbarten Kneipe der offenkundig hilflose Zustand des Angeklagten aufgefallen, der zuvor daran gescheitert war, sich die Hose selbst hochzuziehen.

Erst in der Klinik wurde klar,
dass er der Tatverdächtige war

Die alarmierten Polizeibeamten hatten den 46-Jährigen in eine Klinik gebracht - erst dort wurde klar, dass es sich um den Tatverdächtigen aus der Alleestraße handelt. Die Ex-Partnerin des Mannes starb noch am Tatort, deren Mutter erlag drei Monate später ihren Verletzungsfolgen.

Für den Angeklagten geht es nun darum, ob er wegen zweifachen Totschlags möglicherweise lebenslang in Haft muss. Oder ob er einen Teil der Strafe in einer Entziehungsanstalt verbüßen kann. Hinzu kommt, dass er dann nach dem Absitzen der Halbstrafe entlassen werden könnte. Dass es dazu kommen könnte, ließ der Vorsitzende Richter Jochen Kötter bereits durchklingen: An den Angeklagten gerichtet, erteilte er diesem den rechtlichen Hinweis, dass man ihn möglicherweise in eine Entziehungsanstalt einweisen werde. Volltrunken bis zur Besinnungslosigkeit: Für die Kammer könnte es durchaus ein Grund sein, um sich der psychiatrischen Beurteilung der Lage nicht anzuschließen.

Ob und wann der Angeklagte in diesem Fall auf freien Fuß kommen würde, hätte dann erneut ein Gutachter zu entscheiden. Aber einen zwischenzeitlich obdachlosen Alkoholabhängigen auf eine Stufe zu stellen mit jemandem, der eine Tat gezielt plant und sie dann auch umsetzt: Darüber scheint die Kammer nun bis zur Urteilsverkündung am kommenden Mittwoch nachdenken zu wollen.

Der Angeklagte selbst verfolgt den Prozess, ohne sich zur Sache einzulassen. Von „ich war es nicht“ bis hin zu „ich habe die Frau geliebt“ hat er gegenüber Polizisten, Ärzten und Psychologen schon so einiges gesagt.

Am Ende scheint der in seinem Leben von Frauen immer wieder 46-jährige Verstoßene die Trennung nicht verkraftet zu haben.