Amtsgericht: Fluchtversuch endet wieder vor dem Richter
Am Dienstag wurde ein Mann verurteilt, der die Justizbeamtin Melanie S. verletzt hatte. Für die Monheimerin ist es "Berufsrisiko"..
Monheim. Ein Angeklagter, ein Fluchtversuch und eine verletzte Justizbeamtin: Der Fall, der gestern vor dem Amtsgericht Langenfeld verhandelt wurde, liest sich fast wie das Drehbuch zu einer Justizshow im Privatfernsehen. Ein ganz normaler Verhandlungstag: Im Juni 2005 fällt das Amtsgericht das Urteil gegen den Angeklagten Norman M. wegen verschiedener Verkehrs- und Drogenvergehen. Als der Vorsitzende Richter das Urteil verkündet und dabei über das beantragte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus geht, rastet Norman M. aus: Der gebürtige Koblenzer springt auf, will fliehen und schlägt der Justizbeamtin Melanie S. mit einer Kette auf den Hinterkopf. Der Fluchtversuch scheitert schon an der verschlossenen Tür des Sitzungssaals. Die heute 28 Jahre alte Monhei-merin nimmt es inzwischen gelassen. "Das ist eben das Berufsrisiko, keine große Sache." Fluchtversuche seien eigentlich ohnehin sinnlos: Spätestens am gesicherten Ausgang des Gerichts sei dem Fliehenden der Weg versperrt. Auch über die Fähigkeiten des Perso-nals sollten sich die Angeklagten keine Illusionen machen. "Wir trainieren solche Situationen regelmäßig", so die Justizhaupt-fachmeisterin. Mindestens 16 Einheiten mit Rollenspielen und Kampftraining sind dazu pro Jahr vorgeschrieben. "Es war das erste Mal, dass so etwas passiert ist" "Ich bin jetzt seit 2001 dabei. Und es war das erste Mal, dass so etwas passiert ist", erklärt Melanie S.. Spektakuläre Szenen spielten sich nur im alten Gerichtsgebäude ab. "Da hat einmal einer versucht, mit der Anklagebank das Fenster aufzubrechen", erinnert sich ein älterer Kollege. Norman M. beteuerte in der gestrigen Verhandlung, er sei vom harten Urteil des Gerichts geschockt gewesen und habe im Reflex gehandelt, ohne die Fluchtmöglichkeiten abzuwägen. Geständnis, Reue und die Tatsache, dass der Angeklagte noch nicht wegen Körperverletzung aufgefallen war, führten zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.