Bürger sind gegen Flugplatz an der Reusrather Dückeburg
Der Unternehmer Gerhard Witte, der den Hubschrauberlandeplatz plant, spricht in seinem Antrag nun von vier Landungen pro Tag. Zuvor war von zwei pro Woche die Rede.
Langenfeld. Der Gegenwind aus Reusrath wird heftiger: Bürger sprechen sich gegen die Planungen aus, auf dem Gelände der Dückeburg einen Hubschrauberlandeplatz einzurichten. Der Antragssteller ist Gerhard Witte, Geschäftsführer der Firma Control Expert und Vorsitzender des Langenfelder Industrievereins. Auf seinem Privatgelände betreibt er ein Außenbüro. „Auf dem Landeplatz soll in erster Linie der Hubschrauber meiner Firma starten und landen. Und das äußerst selten — durchschnittlich ein- bis zweimal in der Woche“, sagte Witte noch vor einigen Tagen gegenüber der WZ.
Nachdem Bürger die Antragsunterlagen, die zurzeit im Rathaus ausliegen, eingesehen haben, verstärkt sich der Protest: In den Unterlagen sei von maximal vier Starts und Landungen pro Tag die Rede. Das sei zum einen häufiger als gegenüber der Zeitung behauptet, zum anderen widerspreche es auch der angegebenen Häufigkeit in den Gutachten. „Das beigefügte Gutachten geht von zwei Starts und zwei Landungen pro Woche aus“, kritisiert ein Reusrather.
Kritik wird auch an der Unvollständigkeit der Unterlagen laut: In einem Brief des Antragsstellers an die Bezirksregierung, die für die Genehmigung eines sogenannten Sonderflugplatzes zuständig ist, wird auf einen Brief des Bürgermeisters an Gerhard Witte verwiesen. „Das Schreiben selbst fehlt aber in der Akte“, kritisiert ein Reusrather. Diesem Schreiben komme jedoch besondere Bedeutung für die Beurteilung des aktuellen Antrages zu. „Es kann sich dabei nämlich nur um das Signal handeln, den neuen Antrag zu befürworten“, spekuliert der Anwohner.
Stadtplaner Stephan Anhalt kennt den Inhalt des Schreibens: „Es liegt den Unterlagen nicht bei, weil sich das Schreiben auf ein anderes Genehmigungsverfahren in der Vergangenheit bezieht.“ Dabei habe Gerhard Witte ebenfalls an der Dückeburg einen Landeplatz einrichten wollen — aber mit einer sogenannten Ausnahmeerlaubnis, die maximal auf die Dauer eines Jahres beschränkt ist. Bürgermeister Frank Schneider habe in dem Brief formuliert, dass keine planungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich einer solchen Nutzung bestehen. Der Antrag sei damals von der Bezirksregierung abgelehnt worden.
Hat der Bürgermeister mit dem Schreiben an den Antragsteller die nun erforderliche Stellungnahme der Stadt, die für die Genehmigung notwendig ist, bereits vorweggenommen? „Es gibt aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. So ist das“, sagt Anhalt. Für das aktuelle Genehmigungsverfahren seien jedoch weitere Aspekte zu prüfen. „Es könnten sich unter anderem noch bauaufsichtsrechtliche Bedenken ergeben“, so Anhalt. Schließlich sei den Unterlagen zu entnehmen, dass auch ein Gebäude zum Unterstellen des Hubschraubers geplant ist. „Das alles ist noch zu prüfen“, sagt Anhalt.