Die Suche nach Falschparkern

In 2010 wurden 2.100 Knöllchen verteilt. Einnahmen: 35 000 Euro.

Monheim. Wenn die Politesse das Knöllchen unter den Scheibenwischer klemmt, nützt auch gutes Zureden nichts mehr. Beim Falschparken zeigen sich die meisten Ordnungsamtsmitarbeiter gnadenlos und verhängen Verwarnungsgelder. Wie viel hängt davon ab, wo der Autofahrer geparkt hat — ob im absoluten, eingeschränkten Halteverbot, in einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Gehweg.

Es sind die klassischen Parksünden. Auch an den Karnevalstagen schlugen drei der insgesamt fünf Ordnungsdienst-Mitarbeiter wieder zu: 15 Knöllchen wurden Samstag und Sonntag verteilt, zwei falschgeparkte Autos abgeschleppt.

Rund 2.100 Knöllchen hat die Stadt vergangenes Jahr verteilt. 472 Bußgelder wurden fällig, weil die Falschparker ihr Knöllchen nicht fristgerecht bezahlten. Damit flossen 35.000 Euro in die Monheimer Stadtkasse.

35 Euro kostet es den Falschparker auf Behindertenparkplätzen und Feuerwehrzufahrten, 15 Euro, wenn der Autofahrer vergessen hat, seine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu klemmen.

Die Einnahmen durch Verwarnungsgelder fürs Falschparken — im Gegensatz zu denen aus allgemeinen Ordnungswidrigkeiten wie Lärmbelästigungen, falsche Hundehaltung oder Verschmutzungen durch eine unachtsam weggeschnippte Zigarettenkippe — können sich sehen lassen.

„Knöllchen machen einen weitaus größeren Teil der Ordnungswidrigkeiten aus, die von den fünf Mitarbeitern im Außendienst geahndet werden“, sagt Werner Holtermann vom Ordnungsbüro.

Im Bereich des Rathauses und Krischerstraße wird kontrolliert, aber auch in den Außenbezirken wird nach Aufforderung patroulliert. „Wenn sich Anwohner beschweren, dass in ihrer Straße wild geparkt wird, gehen wir dem nach“, sagt Holtermann. Doch nicht jeder verirrte Parker muss gleich mit einem Knöllchen rechnen: „Wir verteilen erst einmal mündliche Verwarnungen. Beispielsweise, wenn ein Autofahrer mal entgegen der Fahrtrichtung parkt“, sagt Holtermann.

In den Straßen, in denen das Parken mit Parkscheibe erlaubt ist, wie rund um das Rathaus, erleben die Ordnungsamtmitarbeiter immer wieder, dass Autofahrer die Regeln nicht beachten. Dabei müsse nur die Parkscheibe richtig eingestellt und rechtzeitig zum Auto zurückgekehrt werden, denn Parkscheinautomaten gibt es in Monheim nicht. „Wir haben nie darüber nachgedacht, die Parkplätze kostenpflichtig zu machen“, sagt Holtermann.

Dennoch blieben die Autos länger stehen, oder Fahrer stellten ihren Wagen ab, ohne die Parkscheibe einzustellen. Verboten sei aber auch, die Scheibe weiterzudrehen, wenn die Zeit schon abgelaufen ist. „Wenn wir jemanden dabei erwischen, wie er die Scheibe weiterdreht, gibt es auch da ein Knöllchen“, sagt Holtermann.