Kreis Mettmann Eltern machen bei der Vorsorge mit
Kreis Mettmann. · Im Kreis Mettmann nehmen die Eltern die Untersuchungen ihrer Kinder ernst. Kreisgesundheitsamt und ein Hildener Kinderarzt loben die hohe Beteiligung.
„Ich geh zur U – und Du?“ – mit diesem Slogan warb man im Kreis Mettmann schon früh für die Untersuchungen, die in den ersten fünf Lebensjahren vorgeschrieben sind. Alle Eltern von Neugeborenen erhalten ein gelbes Heft, in dem die Untersuchungen dokumentiert werden. Die erste Untersuchung findet bereits direkt nach der Geburt statt, die folgenden U 2 am dritten bis zehnten Tag, U 3 im dritten bis vierten Monat. U 4, U 5 und U 6 stehen an, bevor das erste Lebensjahr vollendet ist. Bei der U 7 sind die Kinder fast zwei, bei der U 7 a etwa drei, bei der U 8 fast vier und bei der U 9 etwa fünf.
Zu den Untersuchungen in den ersten Monaten sind die Eltern schon immer zahlreich gegangen: „In der ersten Zeit sind die Eltern noch unsicher und froh über ärztlichen Beistand. Außerdem sind ja auch die Impfungen mit im Angebot“, erklärt der Amtsleiter des Gesundheitsamts des Kreises Mettmann, Dr. Rudolf Lange.
NRW hatte schon 2008 eine Meldepflicht der Ärzte eingeführt
Die Vorsorgeuntersuchungen U 5 und U 6 dagegen werden schon einmal vergessen. Das kann harmlose Gründe haben, etwa, dass die Eltern es im Alltag schlicht übersehen, aber auch schwerwiegende. „Die Untersuchungen wurden eingeführt, damit kein Kind verschwindet“, so formuliert es der Arzt. Soll heißen: Vernachlässigung, Überforderung der Eltern bis hin zu Prügel oder Missbrauch sollen schnell bemerkt werden.
Als erstes Bundesland hatte NRW im Oktober 2008 eine entsprechende Meldepflicht der Ärzte eingeführt, und 2009 wurde damit begonnen, die Eltern zwei Wochen vor Ablauf der Toleranzfrist, innerhalb der die Untersuchung stattfinden muss, mit einem amtlichen Schreiben an die Untersuchungen zu erinnern.
Wenn die Erfassungsstelle – das Landeszentrum Gesundheit – eine Woche nach Ablauf dieser Frist keine positive Meldung des Kinderarztes erhalten hat, informiert sie das örtliche Jugendamt. „Was dann passiert, entscheiden die Jugendämter vor Ort.“ In der Regel werden sie die betreffende Familie aufsuchen und dort schauen, ob alles in Ordnung ist.
Im Kreis Mettmann beteiligen sich Eltern allerdings vorbildlich. Das sieht man beim Kreis spätestens dann, wenn die Eltern zur Schuleingangsuntersuchung die U-Hefte vorlegen müssen.
Das bestätigt auch der Hildener Kinderarzt Ulrich Geisler, der sie regelmäßig durchführt: „Das dauert etwa 20 Minuten, manchmal länger.“ Untersucht werden immer die körperliche, geistige und soziale Entwicklung. „Am einfachsten ist es bei den Babys, die Ein- bis Zweijährigen sind etwas schwieriger zu untersuchen, die Drei- bis Fünfjährigen dagegen machen sehr gut mit.“
Bei den Untersuchungen sind auch Impfungen, Seh- und Hörtests sowie die Entwicklung der motorischen und feinmotorischen Fähigkeiten enthalten. „Ich orientiere mich am Denver-Test, lasse die Kinder etwa je nach Alter ein Türmchen bauen, einen Strich malen, einen Ball werfen, auf einem Bein stehen und vorwärts oder rückwärts hüpfen.“ Wie er das hinkriegt: „Da spielt viel Erfahrung mit. Ich kenne die Kinder ja auch. Wichtig ist, dass die Eltern sie loslassen.“ Geisler sagt über seine Klientel: „Die kommen eigentlich alle zu den Untersuchungen. Es geht uns hier gut. Was wohl zunimmt, sind Sprachentwicklungsstörungen.“ Aber natürlich ist auch Hilden keine Insel der Glückseligkeit: Er habe selbst schon mal säumige Eltern melden müssen: „Das sind absolute Einzelfälle.“