Förderzentren-Finanzierung: Landrat will Gerichtsurteil anfechten
Die Stadt Monheim hat in erster Instanz Recht bekommen: Die Kreis-Förderzentren muss sie nicht über die Kreisumlage mittragen.
Monheim. Die Finanzierung der vier Förderzentren des Kreises Mettmann hängt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in der Luft. Die Stadt Monheim hat dagegen geklagt, dass die die Finanzierung dieser Zentren komplett über die Kreisumlage abgewickelt wird. Und hat in der ersten Instanz Recht bekommen. Landrat Thomas Hendele will das so nicht hinnehmen. „Sobald ich die Urteilsbegründung schriftlich in der Hand habe, werden wir nach Möglichkeiten suchen, das Urteil anzufechten“, sagt er. Er will, wenn möglich, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Rechtsmittel einlegen, kündigt er an. Denn: „Juristisch sehe ich den Fall anders.“
Für den Kreis Mettmann geht es um mehr als nur um die Finanzierung der Zentren, zu denen auch die Heilpädagogische Kindertagesstätte in Langenfeld sowie die Virneburgschule für Menschen mit geistiger Behinderung gehören. „Das ist eine grundsätzliche Frage“, sagt Hendele und kritisiert, dass die Stadt Monheim sich so aus der Solidargemeinschaft herausziehen will. Schließlich gehe es lediglich um 5,7 Millionen eines Gesamthaushalts von rund 612 Millionen Euro. Von den 5,7 Millionen Euro würde Monheim im Rahmen der Kreisumlage rund 1,6 Millionen Euro zahlen. Doch das ist Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann zu viel. „Wir tragen aufgrund unserer hohen Gewerbesteuereinnahmen ohnehin schon ein gutes Drittel zur Kreisumlage bei und haben nur zehn Prozent Bevölkerungsanteil“, sagt er. Bezogen auf die Finanzierung der Förderzentren findet er es unangemessen, dass Monheim so stark zur Kasse gebeten würde. Er wünscht sich eine schülerbezogene Abrechnung (Teilumlage). Seine Stadt wolle so auch möglichen Begehrlichkeiten des Kreises einen Riegel vorschieben. Dieser könnte weitere kommunale Aufgaben an sich ziehen und versuchen, diese über die Kreisumlage abzurechnen. Dann würde Monheim im Vergleich zu ärmeren Städten auch dafür den Löwenanteil zahlen.
Landrat Hendele will trotz des Urteils, das sich übrigens auf das Gründungsjahr der vier Kreisförderzentren 2016 bezieht, vorerst nichts im Haushalt ändern. Er wartet ab. Sollte das OVG Münster die Düsseldorfer Entscheidung bestätigen, könnte es für einige der zehn Kreiskommunen teurer werden, vor allem für Velbert. „Allerdings wird sich ein Rechtsstreit hinziehen“, so Hendele. Er rechnet damit, dass er die Dauer von zwei Haushaltsjahren umfasst.
Langenfeld wäre von einer Bestätigung des Düsseldorfer Urteils vergleichsweise wenig betroffen, sagt der Kämmerer Detlev Müller. Die Stadt zahlt weniger Gewerbesteuer als Monheim und müsste nach einer Teilumlage für mehr Schüler aufkommen als die Stadt am Rhein. Müller findet eine sachbezogene Abrechnung prinzipiell in Ordnung. „Das wird auch bei berufsbildenden Schulen so gemacht“, sagt er. Den Anteil für ihre Schüler zahlt jede Stadt selbst.