Hilden: Hunde müssen auch im Stadtwald an die Leine
Natur: Weil immer mehr auswärtige Halter mit ihren Vierbeinern nach Hilden kommen, wird zum 1. April die Anleinpflicht eingeführt.
Hilden. Hundehalter Dirk Fahldieck aus Hilden ist schockiert. Ab dem 1. April soll in großen Teilen des Hildener Stadtwaldes für Hunde Anleinpflicht bestehen. Das hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz in seiner Sitzung beschlossen. "Wir gehen dreimal in der Woche im Stadtwald joggen, und mein Hund läuft immer auf den Wegen", sagt Fahldieck. "Es ist wie immer, es müssen diejenigen darunter leiden, die sich ohnehin an die Regeln halten."
Denn auch bisher galt in Teilen des Stadtwaldes eine Anleinpflicht. Außerhalb von Wegen waren Hunde an der Leine zu führen - in den ausgewiesenen Naturschutz- oder so genannten FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) auch auf den Wegen. Diese Vorschrift ist aber laut Verwaltung nicht praktikabel, da nur auf Teilflächen - und damit auch auf den Wegen nur abschnittsweise - eine Anleinpflicht besteht.
Die Regelung soll nun transparenter werden. Daher wird der Paragraf fünf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ergänzt. Neben der dort aufgeführten Fußgängerzone und den Anlagen Holterhöfchen und Stadtpark gilt dann auch im Stadtwald die Anleinpflicht für Hunde. Der Bereich, der den Großteil des 400 Hektar großen Waldes umfasst, soll durch etwa 30 Schilder gekennzeichnet werden. Sie sollen über den Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal und die Untere Landschaftsbehörde Mettmann finanziert werden.
Hintergrund für die Anleinpflicht ist ein Projekt, das von Frühjahr bis Herbst 2009 lief. Im Stadtwald waren zwei Ranger unterwegs, um Waldbesucher auf ihr falsches Verhalten hinzuweisen. Und dabei bekamen sie es vor allem mit Hundehaltern zu tun, die ihre Vierbeiner unangeleint herumlaufen ließen. Da dies in den meisten Städten in der Umgebung nicht erlaubt ist, kommen viele auswärtige Hundehalter nach Hilden. In der Masse führt das zu Störungen des Lebensraumes Wald und der Erholungssuchenden.
"Wir sind keine Hundehasser. Das Problem ist die Menge - es sind zu viele", sagt Förster Friedhelm Schüller. Ein Wald ohne Anleinzwang zieht Hundehalter an. Beispielsweise Silvia Hüllenkremer. Sie kommt mehrmals in der Woche aus Erkelenz, um mit anderen Hundehaltern spazieren zu gehen. "Wenn es den Anleinzwang gibt, kommen wir nicht mehr. Das kann ich auch zu Hause haben", sagt sie.
Bei Verstößen hatten die Ranger bisher keinerlei rechtliche Handhabe. Künftig werden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes auf die Einhaltung der Anleinpflicht achten. Sie können ein Verwarngeld von zehn Euro verhängen, im Wiederholungsfall auch Bußgelder bis zu 500 Euro.