Hilden: Stalking durch den Ex-Freund

Ein 32-Jähriger Düsseldorfer verfolgte und bedrohte über Wochen seine 23-jährige ehenmalige Lebensgefährtin aus Hilden.

Hilden. Nachdem eine 23-jährige Hildenerin über mehrere Wochen durch ihren Ex-Freund verfolgt und bedroht wurde, erstattete sie nun Strafanzeige bei der Polizei. Der 32-jährige Düsseldorfer hatte sein Opfer bedroht und beleidigt, er hatte ihr Handy entwendet, ihr an verschiedenen Orten aufgelauert und sie mit Gewalt festgehalten. Besonders belastend empfand die Geschädigte die täglichen Telefonanrufe des Beschuldigten bei ihr zu Hause, auf ihr Handy, ihrer Arbeitsstelle und ebenfalls bei ihren Freunden. Das Stalkingopfer zog jetzt einen Schlussstrich und erstattete Anzeige wegen Nachstellung. Stalking beziehungsweise Nachstellung ist seit dem 31.03.2007 laut § 238 Strafgesetzbuch ein eigenständiger Straftatbestand und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die Polizei empfiehlt allen Stalklingopfern, denen etwas Ähnliches widerfährt, den Kontakt zum Täter abzubrechen und frühzeitig Strafanzeige zu erstatten.