Hilden: Wer muss die Zeche zahlen?
Die neue Streitkultur hat zwei Seiten – und selten einen eindeutigen Gewinner.
Hilden. "Das ist nur die Spitze des Eisbergs." Die Feststellung von Christoph Leimberg bezog sich ausschließlich auf die Begründung der Richter, die dem Antrag von Anwohnern der Bismarckstraße auf einen Bau-Stopp beim Sparkassen-Neubau folgten. Der Satz umschreibt aber auch eine Entwicklung, die im Gerichtsbeschluss einen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat: Bürger wehren sich gegen politische Entscheidungen und Pläne der Verwaltung.
Bestes Beispiel ist der Widerstand gegen die Umgestaltung des Alten Marktes. Die wurde durch ein Bürgerbegehren verhindert. Auch beim Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken gab es Proteste. In diesem Fall reichte die Zahl der Unterstützer nicht für ein Bürgerbegehren.
Beide Fälle zeigen, dass der Bürger mitreden will, wenn es um seine Interessen geht. Wo die Interessen liegen, lässt sich an den jüngsten Beispielen des Widerstands gegen die Stadtgewalt ablesen: In zwei Fällen (Sparkasse, Mühlenstraße) geht es um Wohnqualität, in zwei weiteren Fällen (Hoffeldstraße, In den Hübben) ums Geld.
Beim Sparkassen-Neubau bescheinigt das Verwaltungsgericht den Anwohnern, dass das Schallprognosegutachten von falschen Tatsachen ausgeht. Zusätzlichen Lärm fürchten auch die Anwohner der Mühlenstraße durch die Tiefgarage beim Reichshof-Neubau. Schon während der Bürgeranhörung ließen sie keinen Zweifel daran, bei einer Erschließung der Tiefgarage über die Mühlenstraße auf die Barrikaden zu gehen.
An der Hoffeldstraße und In den Hübben liegen die Gründe für die boomende Streitkultur an anderer Stelle: im eigenen Portmonee. In zähen Verhandlungen mit der Verwaltung wurden Zugeständnisse erreicht, die auf den ersten Blick als Erfolg verbucht werden mögen.
Immerhin ist es den Anwohnern gelungen, die auf sie zukommenden Kosten zu drücken oder ganz zu verhindern. Ob sich dies an der Hoffeldstraße angesichts der Honorarkosten für die eingeschalteten Gutachter allerdings rechnet, bleibt offen.
In den Hübben haben die Anwohner erreicht, dass der dort geplante Regenwasserkanal nur für den Anschluss der Straßenentwässerung verlegt wird. Die Grundstücksentwässerung bleibt außen vor. Somit zahlt nur die Stadt. Die Frage ist aber auch dort, ob sich der Verhandlungserfolg wirklich für alle Anwohner lohnt. Denn insbesondere die Anlieger mit kleineren Grundstücken dürften nun Probleme mit der korrekten Entwässerung ihrer Liegenschaften bekommen.
Gerade dieser Erfolg zeigt auf, dass der Vorteil für den einen auch zu Lasten anderer gehen kann. Dass sich Bürger gegen politische Beschlüsse oder deren planerische Umsetzung wehren, ist rechtens und richtig. Bedenklich ist hingegen, was daraus folgen kann.
So hat etwa die geplante Herrichtung der Hoffeldstraße zu der politischen Diskussion geführt, ob nicht der prozentuale Anteil gesenkt werden sollte, den Anwohner bei Straßenbaumaßnahmen tragen müssen.
Dieser Vorschlag hat keine Mehrheit gefunden, denn die Folge wäre eine größere finanzielle Belastung für die Stadtkasse - und damit für die Allgemeinheit. Das ist die Kehrseite der Streit-Medaille: Das Geld, das die Stadt beispielsweise an der Hoffeldstraße zusätzlich ausgeben müsste, würde an anderer Stelle fehlen. Die Zeche würden dann alle zahlen.
Das ist auch zu befürchten, wenn die berechtigte Klage der Anwohner an der Bismarckstraße zu Mehrausgaben führt. Die könnten entstehen, wenn es darum geht, den durch den Bau-Stopp entstandenen Schaden finanziell auszugleichen.