Karnevalsfete Richrather Schützenhalle endet im Gefängnis
Zehn Monate Haft für 23-Jährigen, der Schüler bewusstlos schlug.
Langenfeld. Es sollte eine lustige Karnevalsfete in der Richrather Schützenhalle werden, doch für zwei Gäste endete sie tragisch. Bei einer Schlägerei vor der Halle erlitten zwei Schüler am Karnevalssamstag um 17.30 Uhr so schwere Verletzungen, dass sie ins Krankenhaus mussten.
Angeklagt vor dem Amtsgericht: S. und D. (beide 23). Während das Verfahren gegen D. gegen Zahlung einer Buße von 450 Euro eingestellt wurde, kommt S. für zehn Monate in Haft. Da S. Wiederholungstäter und noch wegen einer Straftat aus 2011 in Bewährungszeit ist, kam diesmal eine Bewährung nicht mehr in Frage.
13 Zeugen hatte das Gericht geladen, um Licht in die verworrene Geschichte zu bringen. Beide Angeklagten gaben vor, mit der Schlägerei nicht zu tun gehabt zu haben. „Ich bin vor der Veranstaltung am Bahnübergang selbst von hinten angegriffen und beraubt worden“, sagte der Langenfelder D.
S., der inzwischen in Solingen lebt, will nicht am Tatort gewesen sein. „Ich war mit Freunden und Kollegen in der Halle“ sagte der Angeklagte. „Ich habe die Halle aber gegen 16.30 Uhr verlassen, um bei den Eltern etwas zu essen und sich auch zu verkleiden.“ Erst nach 18 Uhr sei er wieder in der Halle gewesen. Seine Freundin, mit der er häufig telefonierte, könne das bestätigen. Auch eine Anrufliste, auf der die Telefonate des Angeklagten mit seiner Lebensgefährtin aufgeführt waren, legte die Rechtsanwältin als Beweis für die Unschuld ihres Mandanten vor.
Die Zeugen konnten vor allem S. identifizieren. Angezettelt hatte jedoch D. den Streit. Er hatte bei einem Schüler aus Essen, der bei Verwandten in Langenfeld zu Besuch war, zwei Zigaretten schnorren wollen. Als dieser ablehnte, wurde er beschimpft und attackiert. Dann erst kam S. ins Spiel. Er schlug den Angegriffenen mit den Fäusten bewusstlos und verletzte ihn so schwer, dass er fünf Tage im Krankenhaus behandelt werden muss. Eine Operation, die die Nase des Verletzten richtet, steht noch aus.
Familie und Freunde des Angeklagten S. gaben an, dass dieser zur Tatzeit daheim gegessen hatte. Er habe sich als Anstreicher verkleidet, sei von der Mutter geschminkt worden. Alle Zeugen konnten sich genau an die Stunde erinnern, in der S. zu Hause gewesen sein soll. „Zu genau“, befand der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Er hatte die Zeugen besonders darauf hingewiesen, dass sie die Wahrheit sagen müssten. „Heute wurde vor dem Gericht viel und schlecht gelogen“, sagte er abschließend. Der Angeklagte hat eine Woche Zeit, das Urteil anzufechten.