Kahlschlag an der Ecke Oststraße/Schlieperstraße BUND: „Keine Baumschutzsatzung“
Langenfeld · Noch haben die Behörden das kahl geschlagene Grundstück nicht inspiziert.
Zwei Jahre ist es nun her, dass an der Ecke Oststraße/Schlieperstraße in Wiescheid etwa 30 alte Buchen und Eichen gefällt wurden. Der Anwohner Kai Brandes sprach damals von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“.
Helmut Clees, der ebenfalls in der Nähe dieser Waldfläche wohnt, berichtet: „Dieser Wald war aus meiner Sicht irgendwie immer schon da. Schon als ich ein kleiner Junge war, das muss schon 60 Jahre her sein, habe ich da immer gespielt.“ Auch er bedauert den Verlust des Waldstücks.
Die Bäume gehörten zu einem Privatgrundstück, sodass die Stadt keine rechtliche Handhabe gegen den Kahlschlag hatte, erklärt Stephan Anhalt vom Referat Stadtplanung der Langenfelder Stadtverwaltung. Zudem seien vor dem Fällen der Bäume in dem Waldstück keine schützenswerten Tier- oder Pflanzenarten festgestellt worden. Allerdings sind alle Waldbesitzer gemäß Paragraf 44 des Landesforstgesetzes verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren Maßnahmen für eine Wiederaufforstung zu ergreifen. Wie Hermann Fröhlingsdorf vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW mitteilt, machen sich die zuständigen Behörden immer erst nach Ablauf der Zweijahresfrist ein Bild vom Zustand der betroffenen Fläche.
In vielen Fällen genüge dann bereits die natürliche Samenverteilung der Bäume dem gesetzlichen Anspruch. Erst wenn diese natürliche Entwicklung der Waldfläche nicht den gewünschten Erfolg verspricht, werden die Behörden aktiv und fordern eventuell den Eigentümer auf, die Fläche aktiv aufzuforsten.
In jedem Fall beginne ein solches Verfahren erst mit einer Anhörung des Betroffenen.
Eine Bebauung der abgeholzten Fläche in Wiescheid sei laut Stephan Anhalt ohnehin nicht erlaubt, weil es für den Bereich schon einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe.
„Wenn irgendetwas Bedeutendes im Land passiert, werden immer ganz schnell die Gesetze verschärft“, kritisiert Helmut Clees. „Aber hier bei dem Wald habe ich wirklich den Eindruck, man will uns Anwohner vertrösten und weiter nichts. Ich finde es echt schade, dass dieses Thema weiterhin so sang- und klanglos ignoriert wird.“
Private Gartenbesitzer dürfen
in Langenfeld Bäume fällen
Schon vor zwei Jahren, als die Bäume gefällt wurden, kritisierte Karl Wilhelm Bergfeld, der Vorsitzende des BUND Langenfeld, dass es anders als in vielen anderen Städten keine Baumschutzsatzung gebe.
Private Gartenbesitzer dürfen deshalb mit den Bäumen auf ihrem Grundstück völlig nach Belieben umgehen, auch dann, wenn diese gesund sind.