Thema im Umweltausschuss Erhält Willich eine Baumschutzsatzung?

Willich · Nachdem Bäume gefällt wurden, fordert eine Bürgerin jetzt eine Baumschutzsatzung. Über den Antrag berät die Politik im Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit.

Große Bäume wie dieser würden im Falle der Einführung von einer Baumschutzsatzung geschützt.

Foto: Simone James

Bäume sind in der öffentlichen Diskussion heute irgendwo zwischen Wirtschaftsgut, störend, wenn beispielsweise Blätter oder Früchte fallen oder sie Licht nehmen, und Heilsbringern im Kampf gegen die Klimakrise angesiedelt. Entsprechend emotional wird über jeden einzelnen Baum diskutiert.

Eine Bürgerin hat nun für die kommende Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Nachhaltigkeit den Antrag gestellt, eine Baumschutzsatzung für die Stadt Willich zu erlassen. Doch was wären die Vorteile einer solchen Satzung, welche Aussichten hat der Antrag?

Generell lässt sich festhalten, dass eine solche Satzung dazu dient, Bäume zu schützen. Dabei geht es darum, insbesondere alten Baumbestand zu erhalten. Jede Stadt mit Satzung hat dabei ihre eigenen Regularien. Meist sind Obstbäume ausgenommen, ansonsten sind Bäume ab einem gewissen Stammdurchmesser (üblicherweise in einem Meter Höhe gemessen) geschützt. In Krefeld und Düsseldorf beispielsweise fallen darunter Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen in Krefeld die Stammumfänge addiert werden, in Düsseldorf zählt der dickste, der 50 Zentimeter umfassen muss.

Einzelfallentscheidungen werden in Willich vorgenommen

Bäume, die unter diese Satzung fallen, dürfen generell nicht gefällt werden. Möglich ist dies nur, wenn ein Gutachter bestätigt, dass der Baum entweder krank ist und umzustürzen droht, oder dass er aus besonderen Gründen gefällt werden darf. Das kann beispielsweise bei größeren Bauprojekten der Fall sein.

In Willich werden aktuell Einzelfallentscheidungen vorgenommen. Auch hier bestimmt ein Gutachter, welcher Baum gefällt werden darf und welcher nicht. Für Markus Fliege (CDU), Sprecher seiner Fraktion im Ausschuss, reicht das vollkommen aus. „Wir haben gerade in diesem Bereich der Verwaltung eine extreme Überlastung. Das war in den vergangenen Sitzungen bereits mehrfach Thema. Wir lehnen es ab, sie mit weiterem Bürokratieaufwand zusätzlich zu belasten. Schon heute ist es so, dass ein Gutachter zu fällende Bäume bewertet und sie nur dann gefällt werden, wenn dieser grünes Licht gibt. Für eine Satzung sehen wir keinen Grund“, sagt er und kündigt damit an, gegen den Antrag zu stimmen.

Für Uwe Wolniewiez, Baumexperte beim Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und selbst in einer großen NRW-Kommune verantwortlich für die Stadtbäume, ist das kein zulässiges Argument. „Natürlich werden auch in Kommunen ohne Satzung die Bäume vor Fällung begutachtet. Aber das betrifft einzig die städtischen Bäume. Eine Satzung umfasst alle Bäume im Stadtgebiet, also auch die in privatem Besitz oder auf privatem Grund. Wir leben in Zeiten, in denen der Wert gerade alter Bäume gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, und ich halte es für ein katastrophales Signal, wenn eine Stadt sich einer Baumschutzsatzung sperrt oder sie sogar, wie Duisburg und Meerbusch vor einigen Jahren, abschafft“, sagt er. Außerdem müsse für Gutachterentscheidungen zuvor definiert werden, welche Bäume zuvor zu begutachten seien. Dafür sei eine Satzung unerlässlich.

Unterstützung erhält der Antrag der Bürgerin von der Fraktion der Grünen. „Wir hatten ja selbst in den vergangenen Sitzungen diverse Anträge zu Bäumen, die leider abgelehnt wurden. Wir halten es für eine sehr gute Sache, wenn eine Baumschutzsatzung erlassen würde“, sagt Fraktionschef Christian Winterbach.

Derzeit wird in vielen Städten und Gemeinden, die aktuell noch nicht über eine Baumschutzsatzung verfügen, über die Einführung einer Satzung diskutiert oder ein solche zumindest von örtlichen Naturschutzverbänden gefordert. Neben der Bindung von CO2 wird dies auch mit einem kühlenden Effekt gerade in Innenstädten begründet: Die Verdunstung und Beschattung, für die Bäume sorgen, kann die gesamte Umgebung abkühlen, wie wissenschaftliche Analysen zeigen. Für Umweltschützer ist es dafür unerlässlich, auch private Bäume vor Fällungen zu schützen, weshalb sie verstärkt Baumschutzsatzungen fordern.