Langenfeld: Alkohol: Strenge Kontrollen im Karneval
Fünfte Jahreszeit: Die tollen Tage bedeuten für die Mitarbeiter von Ordnungs- und Jugendamt jede Menge Arbeit.
Langenfeld. Die fünfte Jahreszeit hält nicht nur Narren und Karnevalisten auf Trab, auch das Ordnungsamt kann in der heißen Phase des Straßenkarnevals nicht über zu wenig Arbeit klagen. Angefangen bei der Ausstellung von Genehmigungen zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken bis hin zu Kontrollen in Sachen Jugendschutzgesetz. "An Altweiber gehen wir durch die Straße und nehmen den Jugendlichen den Alkohol weg", formuliert es Christian Benzrath vom Referat Recht und Ordnung ganz drastisch. Natürlich lassen sich er und seine Mitarbeiter vorab den Ausweis der Feiernden zeigen. Ordnungsamt verhängt bis zu vierstellige Bußgelder Sollten sie für den Genuss von Alkohol tatsächlich zu jung sein, müssen sie ihre Getränke abgeben. "Und natürlich fragen wir, von wem die jungen Leute den Alkohol bekommen haben", ergänzt Benzrath. Haben sie den nicht von älteren Geschwistern erhalten oder aus dem Barschrank der Eltern entwendet, sondern zum Beispiel an der Tankstelle erworben, schreitet das Ordnungsamt ein. Benzrath: "Im vergangenen Jahr haben wir bis zu vierstellige Bußgelder verhängt." Unterstützung erhalten die Ordnungsamtsmitarbeiter von den Kollegen vom Jugendamt. Die haben bereits alle Gewerbetreibenden in Langenfeld angeschrieben - Tankstellen, Kioske, Supermärkte und Gaststätten - und sie auf das Jugendschutzgesetz aufmerksam gemacht. Dass das jedes Jahr aufs Neue notwendig ist, wurde im vergangenen Jahr mehr als deutlich. Beim Start in die tollen Tage auf dem Marktplatz mussten die vielen erwachsenen Jecken dabei zusehen, wie Zwölf- bis 15-Jährige sturzbetrunken auf dem Boden lagen, sich prügelten oder kaum noch auf den Beinen halten konnten. Mehrmals musste an diesem Tag ein Krankenwagen gerufen werden, der Marktplatz war mit Scherben übersät. Grund genug also für die Frauen und Männer vom Ordnungsamt, im Karneval draußen und in den Kneipen nach dem Rechten zu schauen. Karneval 2007 Für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken entlang des Karnevalszugweges brauchen Private und Gewerbetreibende eine Erlaubnis der Stadtverwaltung. Genehmigungen müssen bis zum 9. Februar beim Referat Recht und Ordnung, Rathaus, Zimmer 025 oder 026, beantragt werden. Wer auf öffentlichen Flächen in der Innenstadt, in Berghausen oder Reusrath während der Karnevals-umzüge Getränke- und Imbissstände aufbauen möchte, muss sich an die jeweiligen Veranstalter der Karnevalszüge wenden.