Langenfeld/Düsseldorf Zeugen widerrufen ihre Aussagen

Langenfeld/Düsseldorf. · In dem Prozess um einen versuchten Totschlag wurden auch Bekannte befragt.

Tatort an der Langforter Straße in Langenfeld.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

(elm) In dem Prozess um einen versuchten Totschlag, der von sieben heranwachsenden Langenfeldern am 6. März gemeinschaftlich begangen worden sein soll, wurden den Zeugen am Dienstag auch Protokolle der Telekommunikationsüberwachung vorgehalten. Weil die Angeklagten beharrlich zur Tat schweigen – lediglich zwei haben eine Tatbeteiligung eingeräumt – werden im Zuge der Beweisaufnahme auch Zeugen gehört, die im Tatnachgang mit ihnen Kontakt hatten und daher möglicherweise Informationen über den Tathergang liefern könnten. Als Zeugin geladen war eine Freundin des türkischstämmigen Deutschen (22), die angab, mehr zufällig Einzelheiten aus Gesprächen über die Schlägerei auf dem Parkplatz des Freizeitparks Langfort „aufgeschnappt“ zu haben. Ihr Bekannter habe ihr gegenüber nur eingeräumt „dass er in die Sache irgendwie hereingerutscht sei, er könne sich nicht erklären, warum“. Auf Nachfrage der Richterin behauptete sie, dass sie von ihm bewusst nichts über seine persönliche Verwicklung in die Tat habe wissen wollen. „Ich wollte da nicht hineingezogen werden.“ Ihre Abneigung, deswegen belangt zu werden, ging sogar soweit, dass sie schlicht leugnete, mitbekommen zu haben, wie ihre Mutter im selben Raum mit dem späteren Angeklagten telefonisch über die Ladung sprach.

Zeugin sei im Homeoffice beschäftigt gewesen

In dem betreffenden Ausschnitt aus dem abgehörten Telefonat sagt der 22-Jährige: „Ich hab‘s gesehen. Ich will da aber nicht hin, weil es meine Freunde waren.“ Es sei Alkohol im Spiel gewesen. „Der eine wurde reanimiert, weil er schlecht gefallen ist.“ Die Zeugin beharrte darauf, währenddessen mit ihrer Arbeit im Homeoffice beschäftigt gewesen zu sein. Die Richterin nahm ungläubig zur Kenntnis, dass es sie nicht interessiert habe, ob ihr langjähriger Freund an einer schweren Straftat beteiligt gewesen sei. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte sie offenbar eingeräumt, dass der 22-Jährige vor Ort gewesen, aber „direkt abgehauen“ sei und die Tat selber nicht beobachtet ­habe.

Auch ihre als Zeugin geladene Mutter (52) beharrte darauf, mit dem Angeklagten nur über dessen Ladung gesprochen zu haben. „Er fragte mich, ob er dahin müsse, das habe ich bejaht.“ Ihn habe die Ladung an sich überrascht. Zu den Umständen der Schlägerei habe er nichts gesagt, sie habe auch nicht „nachgehakt“. Die Richterin konfrontierte auch sie mit ihrer Zeugenaussage vor der Polizei. Zitat: „Er will aber nicht hin, weil es seine Freunde sind und er sie nicht verraten will.“