Messer-Attacke in Neuss Versuchter Mord an Görlitzer Straße: Prozess beginnt vor dem Landgericht
Neuss/Düsseldorf. · Ein 42 Jahre alter Neusser muss sich ab dem 1. Oktober vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. April dieses Jahres in Neuss um 11.40 Uhr auf den Hausmeister im Kellerflur eines Hauses an der Görlitzer Straße mit einem Messer eingestochen zu haben.
Laut Staatsanwaltschaft geschah dies „unvermittelt in direkter Tötungsabsicht“.
Die wuchtig ausgeführten Stiche reichten bis an die Halswirbelsäule heran und führten zum Bruch mehrerer Hals- und Brustwirbelkörper. Der Angeklagte, der nach der Tat die Flucht ergriff, soll davon ausgegangen sein, den Geschädigten tödlich verletzt zu haben. Tatsächlich schwebte der Hausmeister aufgrund der Stichwunden in akuter Lebensgefahr. Der Geschädigte und der Angeklagte sollen spätestens seit Ende vergangenen Jahres wegen Verstößen gegen die Hausordnung aneinandergeraten sein. Zudem soll der Geschädigte einige Zeit vor der Tat wegen anhaltender Beschwerden der Hausgemeinschaft über das Verhalten des Angeklagten die Polizei in Neuss kontaktiert haben.
Das Gericht hat sechs Verhandlungstage angesetzt
Zu dem gewünschten präventiven Gespräch der Polizei mit dem Angeklagten ist er nach Angaben des Landgerichtes aber nicht gekommen. Einen akuten Streit in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Tatausführung habe es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht gegeben.
Anwohner hatten am 24. April Polizei und Rettungsdienst verständigt, nachdem sie den Hausmeister mit mehreren Messerstichen gefunden hatten. Umgehend wurde eine Mordkommission unter Leitung der Polizei Düsseldorf ins Leben gerufen. Einen Tag später erließ ein Richter des Amtsgerichts Neuss einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und ordnete Untersuchungshaft an. Bei der vorangegangenen Suche nach dem Verdächtigen waren auch Diensthunde der Polizei eingebunden. Der Festgenommene war bereits im Jahr 2018 wegen eines Körperverletzungsdeliktes verurteilt worden, wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte.
Das Düsseldorfer Landgericht hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Der Verdächtige mit polnischer Staatsangehörigkeit befindet sich seit der Festnahme am Tattag in Untersuchungshaft.