Springmann-Prozess Erneuter Freispruch für Geschäftspartner in Sicht?

Düsseldorf/ Wuppertal · Nach jetzigem Stand kann das Landgericht Düsseldorf den angeklagten Geschäftspartner des Springmann-Enkels nicht für die Tötung des Unternehmerpaars Springmann verurteilen. Das erklärte der Vorsitzende Richter am zehnten Tag des zweiten Springmann-Prozesses.

Der Geschäftspartner des Enkels, hier mit seinen Verteidigern Klaus Sewald (l.) und Reinhard Leis.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Christa und Enno Springmann wurden im März 2017 in ihrem Haus getötet. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Enkel (29) im November 2018 wegen Totschlags und Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Anklage war von einer geplanten Tat ausgegangen, das Wuppertaler Landgericht dagegen ging davon aus, dass Enkel und Großvater in Streit gerieten, weil der Großvater herausgefunden hatte, dass der Enkel nicht wie behauptet studierte. Nach Ansicht des Gerichts hat der Enkel seinen Großvater zuerst getötet, anschließend seine Großmutter, um die Tat zu verdecken.

Verschiedene Szenarien
gegeneinander abgwogen

Den mitangeklagten Geschäftsführer (48) sprach das Wuppertaler Landgericht frei. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf. Hier wird nicht nur der Vorwurf der Tötung, sondern auch ein illegaler Waffenkauf verhandelt. Zu beiden Vorwürfen schweigt der Angeklagte.

Das Gericht hat am Dienstag wie zuvor angekündigt eine vorläufige Einschätzung des Falls gegeben. Der Vorsitzende verlas ein komplexe Erklärung, die mehrere mögliche Tat-Szenarien gegeneinander abwog.

Nach dem Stand der bisherigen Beweisaufnahme werde das Gericht feststellen, dass der erste Angriff auf die Eheleute am Sonntag, 19.März 2017 zwischen 16.30 und 20 Uhr stattfand, heißt es darin. Für diese Festlegung sei maßgeblich, dass das Abendessen zwar vor- aber noch nicht zubereitet war. Die Ermittler hatten zwei aufgetaute Hasenfilets in der Küche gefunden.

Das Gericht wird nach vorläufiger Einschätzung ebenfalls feststellen, dass der Geschäftspartner zwischen Sonntag, 16.30 Uhr und dem Montagmorgen im Haus und auch im Schlafzimmer von Enno Springmann war. Dafür sei die DNA-Spur auf dem Kopfkissen am Leichnam des Unternehmers maßgeblich.

Nicht klar sei dagegen, zu welchem Zeitpunkt der Geschäftspartner am Tatort war und wie viel er an der Tötung beteiligt war. Er könnte mit einer Person gemeinsam die Eheleute attackiert und getötete haben, er könnte nach der ersten Attacke dazugekommen sein oder er könnte erst gekommen sein, als die Eheleute schon tot waren.

Aus Sicht des Gerichts sei es weniger wahrscheinlich, dass die Tat geplant war. Vielmehr wirke sie wie eine Spontantat. Unter diesen Umständen sei es unwahrscheinlich, dass der Geschäftspartner von Anfang an dabei war.

Für eine Verurteilung muss
sich das Gericht entscheiden

Aber nach aktuellem Stand könne das Gericht nicht entscheiden, ob es wahrscheinlicher ist, dass er dem Enkel bei der Tötung des Ehepaars half, oder, dass er erst nach der Tötung dazukam und ihm half, einen Einbruch vorzutäuschen. Für eine Verurteilung müsse sich das Gericht aber entscheiden.

Zu einem ähnlichen Ergebnis war auch das Wuppertaler Landgericht gekommen. Weil nicht klar sei, ob der Geschäftspartner an der Tötung beteiligt war oder ob er nur später dazukam, sprach es ihn damals frei.

Der Bundesgerichtshof hatte dann auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin die Entscheidung aufgehoben. Die Karlsruher Richter erklärten die vom Gericht genannten Alternativgründe, aus denen der Geschäftspartner auf dem Anwesen der Springmanns war, für unwahrscheinlich.

Das Wuppertaler Landgericht hatte es für möglich gehalten, dass der Geschäftspartner den Enkel begleitete, weil sie anschließend gemeinsam etwas unternehmen wollten. Oder weil der Plan war, ihn als Geschäftspartner dem Großvater vorzustellen.

Nach der Erklärung des Vorsitzenden am Düsseldorfer Landgericht können sich die Prozessbeteiligten auf die Situation einstellen und auch zum Beispiel weitere Beweisanträge stellen.

Am nächsten Verhandlungstag ist noch einmal Gelegenheit, den Enkel zu befragen. Der bestreitet weiterhin, seine Großeltern getötet zu haben. Dass es der Geschäftspartner war, könne er sich aber auch nicht vorstellen.