Justiz Prozess um Missbrauch einer Zwölfjährigen

Wuppertal · Der Angeklagte stellt das Geschehen in seiner Wohnung als einvernehmlich dar.

Vor dem Landgericht begann jetzt der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs muss sich seit Montag ein 29-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Er soll Geschlechtsverkehr mit einem zur Tatzeit zwölfjährigen Mädchen gehabt haben, das er zufällig am Bahnhof Oberbarmen kennengelernt hatte. Die Zwölfjährige gehörte zu einer Gruppe Mädchen, die aus einem Wohnheim weggelaufen waren.

Die Anklage wirft dem jungen Mann vor, im Sommer 2016, vor vier Jahren, die Gruppe Mädchen getroffen und mit ihnen in einem Park Marihuana konsumiert zu haben. Anschließend sollen alle zusammen in seine Wohnung an der Straße Schmitteborn gegangen sein. Die Zwölfjährige soll er mit einem Vorwand ins dunkle Schlafzimmer gelockt und sie dort zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben, den er anschließend auch vollzog.

Angeklagter will das Mädchen
für 16 gehalten haben

Zu Beginn der Verhandlung erläuterte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten und seinem Verteidiger ausführlich, dass ein komplettes Geständnis, das dem Mädchen eine erneute Aussage erspart, eine Strafmilderung um ein Drittel bewirke. In seinem Fall könne das Gericht zu einer Strafe kommen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Nachdem der Angeklagte und sein Verteidiger sich noch einmal besprochen hatten, räumte der Anwalt für seinen Mandanten das Geschehen grundsätzlich ein. Nach dieser Darstellung soll die Initiative zu den sexuellen Handlungen aber von dem Mädchen ausgegangen sein.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe die Mädchengruppe über einen Bekannten kennengelernt. Dieser habe mit der Gruppe am Bahnhof Oberbarmen gesessen. Eines der Mädchen habe er auch schon mal beim Billardspielen getroffen.

Entgegen der Aussage des Mädchens habe er es auf dem Weg zu seiner Wohnung noch nicht angefasst oder gar geküsst: „Wir haben eher Spaß gehabt“, sagte der Anwalt für den Angeklagten. Beim Gespräch in der Wohnung habe sich die Zwölfjährige an ihn gekuschelt, sei sogar mit dem Kopf auf seinem Oberkörper eingeschlafen. Als sie später wieder wach wurde, habe er für sie eine Pizza in den Ofen geschoben, dabei habe sie die Initiative ergriffen und ihn sexuell befriedigt. Dann seien sie ins Schlafzimmer gegangen. Die übrigen Mädchen und sein Bekannter hätten bald darauf die Wohnung verlassen. Und als er am Morgen aufwachte, sei auch die Zwölfjährige verschwunden gewesen.

Dass sie erst zwölf Jahre alt war, habe er nicht gewusst. Weil sie so spät noch unterwegs war, habe er sie für 15 oder 16 Jahre alt gehalten. Über ihr Alter hätten sie auch nicht gesprochen. Die Richterin hielt ihm ein Foto von dem Mädchen in der Akte vor. „Das hier ist ein pausbäckiges Mädchen in der Pubertät. Sie waren 25 Jahre alt und wussten, wie Mädchen in unterschiedlichen Altersstufen aussehen.“

Sie ließ Zweifel an seiner Darstellung erkennen. Dass sich das Mädchen an ihn gekuschelt habe, stehe jedoch auch in der Akte. Sie hatte bereits zuvor betont, dass Geschlechtsverkehr mit Zwölfjährigen auch bei Einverständnis strafbar sei. Nach seiner Aussage sagte sie, die Kammer sehe „ein „billigend in Kauf Nehmen“, dass das Mädchen zu jung sein könnte.

Der Prozess wird am 29. Okotber fortgesetzt, ein Urteil könnte es am 30. Oktober geben.