Strengere Anforderungen für Jäger und Sportschützen „Verschärfung ist nicht notwendig“
Langenfeld · Der Amoklauf in Hamburg ließ jüngst Forderungen nach strengeren Waffengesetzen aufkommen. Stefan Krayer vom Langenfelder Hegering sagt: Mit weiteren Gesetzesverschärfungen wird man solche Einzeltaten nie sicher verhindern.
Stefan Krayer, der Leiter des Hegerings Langenfeld, hält eine Verschärfung des Waffenrechts nicht für zweckmäßig, um schwere Gewalttaten zu vermeiden. Der Amoklauf in einem Gemeindezentrum der Zeugen Jehovas in Hamburg am 9. März, bei dem ein Sportschütze sieben Menschen und dann sich selbst getötet hatte, löste eine Debatte um schärfere Gesetze aus.
„Man kann zwar den Zugriff auf Waffen erschweren, aber solche Aktionen von durchgedrehten Einzelpersonen kann man nicht mit Sicherheit verhindern“, erklärt Krayer. „Nicht mit Gesetzesverschärfungen. Man kann auch nicht alle Waffenbesitzer unter Generalverdacht stellen. Das ist genauso, als würde man alle Autofahrer unter Generalverdacht stellen, bloß weil einzelne Autofahrer schon Menschen zu Tode gefahren haben.“
Außerdem würden die allermeisten Straftaten ohnehin mit illegalen Waffen begangen. Selbst der Wilderer, der im Januar 2022 in der Nähe von Kusel in Rheinland-Pfalz zwei Polizeibeamte erschoss, hatte zur Tatzeit seinen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte bereits verloren. „Bloß weil man die Besitzer illegaler Waffen nicht erreicht, sollte man nicht auf diejenigen einschlagen, die man kriegen kann, also die Besitzer legaler Waffen“, findet Krayer. „So ein Einzelfall ist nicht symptomatisch für die große Gruppe der Besitzer legaler Waffen.“ Der Amokläufer von Hamburg besaß als Sportschütze legal eine halbautomatische Pistole.
Auch die Idee, Waffenbesitzer häufiger zu kontrollieren, hält Stefan Krayer für nicht zweckmäßig: „Kontrollen sind immer nur Momentaufnahmen. Man müsste die Leute in sehr kurzen Zeitabständen kontrollieren, denn der Gemütszustand eines Menschen kann sich sehr schnell ändern.“ Im Kreis Mettmann sind zurzeit rund 29 500 Waffenbesitzer registriert.
Wer unter 25 ist, muss seine psychische Eignung nachweisen
Zurzeit sind nur Unter-25-Jährige verpflichtet, sich für das Beantragen einer waffenrechtlichen Erlaubnis ihre psychische Eignung von einem Arzt oder Psychologen attestieren zu lassen. Krayer hält nichts davon, diese Pflicht auszuweiten: „Bei jungen Leuten will man damit herausfinden, ob sie schon so gefestigt sind, dass sie überblicken können, was mit so einer Waffe möglich ist. Junge Leute sind ja sehr experimentierfreudig und vielen ist nicht bewusst, wie gefährlich Waffen sein können. Auch diese Untersuchungen sind immer nur Momentaufnahmen und können nie ganz ausschließen, dass doch mal im Kopf von irgendjemandem ein Schalter umfällt. Psychisch kranke Menschen oder Verbrecher finden immer einen Weg, das zu tun, was sie tun wollen.“ Man könne zwar die Hürden höher setzen, aber man werde es nie mit völliger Sicherheit verhindern können.
Wenn jemand eine Waffenbesitzkarte beantragt, würden ohnehin viele Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, vom Verfassungsschutz und von anderen Stellen abgefragt, um zu überprüfen, ob der Bewerber ausreichend zuverlässig und persönlich geeignet zum Umgang mit einer Waffe ist. Nach der Idee von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sollen die zuständigen Ämter künftig auch von den Gesundheitsbehörden Informationen abfragen können, um zum Beispiel zu erfahren, ob ein Antragssteller schon einmal psychisch auffällig war. Ähnliches forderte auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), um von vornherein zu verhindern, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen sich Waffen besorgen können. Die Union hält dagegen eine Verschärfung der Vorschriften für nicht notwendig: Laut Volker Ullrich (CSU) sei die Umsetzung der Gesetze entscheidend für die Sicherheit. Mit einer Waffenbesitzkarte darf man erlaubnispflichtige Waffen erwerben, besitzen, gesichert zu Hause lagern und zum Beispiel in einem Schießstand benutzen. Transportieren darf man seine Waffen nur im nicht zugriffs- und schussbereiten Zustand. Um eine schussbereite Waffe öffentlich zu führen, braucht man zusätzlich einen Waffenschein. Diesen bekommen Privatleute in Deutschland nur sehr selten, etwa Bewachungsunternehmer.