Langenfelder kauft geklauten Beamer zum Fußballgucken
Weil er Diebesgut erwarb, wurde Sinan Ö. zu 90 Tagessätze à 40 Euro verurteilt.
Langenfeld. Seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis hätten den 52-jährigen Langenfelder mit türkischem Pass eigentlich davon abhalten müssen, von einem Kunden zwei Samsung Tablet PC’s und einen Beamer günstig zu kaufen, sagte der Vorsitzende Richter Bösen gestern im Langenfelder Amtsgericht. Sinan Ö. musste sich dort wegen Hehlerei verantworten. Der Inhaber einer Mietwerkstatt sagte aus, ein Kunde, der bei ihm häufiger den Reifen- und Ölwechsel habe machen lassen, habe ihm die Sachen angeboten. „Ich habe gedacht, es sei legal und mir keine weiteren Gedanken gemacht.“ Dass es sich dabei um Diebesgut aus Einbrüchen gehandelt habe, sei ihm nicht bekannt gewesen. Die Gegenstände wurden später bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Was er genau für die technischen Geräte — die teilweise noch originalverpackt gewesen seien — bezahlt habe, wisse er nicht mehr.
„Was hatten Sie eigentlich damit vor?“, fragte ihn der Richter. Sinan Ö. gab an, den Beamer für die Ausstrahlung von Fußballspielen habe nutzen wollen; die Tablet PCs seien für einen Freund und seine Tochter gewesen.
Der 35-jährige „Verkäufer“ wurde in Handschellen als Zeuge in den Gerichtssaal geführt. Wegen anderer Delikte sitzt er derzeit eine Haftstrafe ab. Er gab an, öfter sein Auto in die Werkstatt des Angeklagten gebracht zu haben. „So kamen wir ins Gespräch.“ Er habe ihm dabei die Waren angeboten und erzählt, dass er im Internet kaufe und verkaufe. Außerdem habe er behauptet, einen Freund zu haben, der im Großhandel tätig sei und ihm hin und wieder günstig technische Geräte besorgen könne. „Ich habe gemerkt, dass der Angeklagte keine Ahnung von den Geräten hat.“ Er habe ihm wohl gesagt, wenn er die originalverpackten Geräte öffne, müsse er sie auch kaufen. Sinan Ö. habe sich dann vor dem Kauf im Internet über Preise und Ausstattung informiert.
Die Staatsanwaltschaft forderte auch wegen seiner „erheblichen Vorbelastung“ — Sinan Ö. ist unter anderem wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis vorbestraft — eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung (die sich über drei Jahre erstrecken sollte). Sein Verteidiger Yenar Yendi erklärte: „Der Zeuge hat seine Naivität ausgenutzt“ und weiter: „Mein Mandant wollte sich nur den Weg zum Einkaufszentrum sparen.“
Das sah der Vorsitzende Richter Bösen etwas anders. Der Angeklagte sei sehr wohl skeptisch gewesen, ob es sich um „saubere Ware“ handelte, schließlich habe er sich vor dem Kauf über die Preise im Internet schlau gemacht. Das spreche dafür, dass er „billigend in Kauf genommen hat, dass die Ware nicht sauber ist.“ Bösen nahm Abstand von einer Strafe für gewerbsmäßige Hehlerei und verurteilte Sinan Ö. zu 90 Tagessätzen von jeweils 40 Euro.