Monheim Betreuer kritisiert fehlende Kommunikation von Heim und Kreis

Von Heike Schoog · Eine 82-Jährige Heimbewohnerin soll die Kosten von ihrem Taschengeld bezahlen, obwohl es in der Verwaltung Versäumnisse gab.

Gesetzliche Betreuer vertreten ihre Klienten gerichtlich und außergerichtlich. Ihnen obliegen zahlreiche Pflichten.

Foto: Ja/Oliver Berg

Rudolph Lohrum (77) arbeitet als gesetzlicher Betreuer. Ehrenamtlich. Unter anderem betreut er eine 82 Jahre alte Frau, die seit März 2018 in einem Altenheim in Monheim am Berliner Platz lebt. Die Rente reicht nicht. Lohrum stellt als gesetzlicher Betreuer der Frau für sie sofort einen Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten. Zuständig ist das Kreissozialamt in Mettmann. In einem ersten Schritt stellt Lohrum schriftlich den Antrag beim zunächst zuständigen Sozialamt in Monheim. Beim Termin dort reicht er die Unterlagen ein. „Einige musste ich nachreichen“, sagt er, Das habe er zeitnah gemacht und erst einmal nichts mehr gehört.

Betreuer erhält Mahnbescheid
in Höhe von 11 644 Euro

Im September 2018, also ein halbes Jahr später, flattert ein Mahnbescheid über 11 644,18 Euro in den Briefkasten des gesetzlichen Betreuers. In diesem Betrag enthalten sind 876,06 Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Absender ist die Bergische Diakonie Betriebsgesellschaft, die auch das Altenheim am Berliner Platz betreibt. Der Kreis hatte offenbar noch nicht überwiesen. Lohrum, erstaunt, macht das Sozialamt in Mettmann darauf aufmerksam.

Doch er hört nichts weiter, bis ihm kurz darauf ein Zwangsvollstreckungsbescheid vom Landgericht ins Haus flattert. Beim Amtsgericht Langenfeld holt er sich Rat und beauftragt anschließend einen Rechtsanwalt damit, sich um den Fall zu kümmern. „Die Gerichtskosten in Höhe von 134,50 Euro, die das Landgericht zur Hälfte in Rechnung gestellt hat, habe ich auf Anraten meiner Anwältin erst einmal bezahlt“, sagt Lohrum, „damit sich der Fall nicht weiter hochschaukelt.“ Zwischenzeitlich hatte der Kreis die Heimkosten bezahlt, aber nicht die Anwalts- und Gerichtskosten, die die Diakonie in Rechnung gestellt hatte: 876,06 Euro plus die Gebühren vom Landgericht. Lohrum hat nun seinerseits diese Beträge dem Kreis in Rechnung gestellt. „Doch ich habe noch keine Antwort“, sagt er.

Seine Klientin bekomme 100 Euro Taschengeld im Monat. Er sieht nicht ein, dass sie wegen der langen Zahlungsverzögerung des Kreises von ihrem Taschengeld die Summe begleichen soll. „Möglicherweise war das Personal beim Kreis knapp“, sagt Lohrum, der solch eine Situation in seiner langen Zeit als Betreuer noch nicht erlebt hat.

Kreissprecherin verweist
auf lange Prüfungsdauer

„Da in der Sozialhilfe das Einzelfallprinzip herrscht, wird jeder Fall auf seine individuellen Bedürfnisse geprüft. Die Prüfung kann (...) auch einen längeren Zeitraum einnehmen“, teilt Kreissprecherin Tanja Henkel mit. Der Arbeitsaufwand im Bereich der Leistungsabteilung im Kreissozialamt sei hoch, räumt sie ein. Deshalb habe der Kreistag gerade zwei weitere Stellen für 2019 bewilligt. „Die müssen aber erst einmal besetzt werden“, sagt Manfred Schulte, SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreis Mettmann. „Es fehlen ausreichend Bewerber.“

Auch dass ein Diakonie-Altenheim gleich einen Anwalt einschalte sei neu, sagt Lohrum. „Meist zeigen sich die Altenheime kulant, wenn der Kreis nicht zeitnah überweist“, so Lohrum. „Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich“, erläutert Isabelle Dogan, Leiterin der Abrechnungsstelle bei der Bergischen Diakonie. „Wir kennen den Ausgang laufender Anträge ja nicht. Und je länger die Bewilligung aussteht, desto höher werden die Summen, die uns fehlen. Dann laufen natürlich bei uns auch Prozesse an“, sagt sie. Für Schulte ein Kommunikationsproblem zwischen den beteiligten Stellen. Er hält eine gütliche Einigung für möglich.

Seit 35 Jahren übernimmt Rudolph Lohrum Betreuungen, die bis 1992 noch Vormundschaften hießen. Am 23. Januar 2015 ist er offiziell zum gesetzlichen Betreuer der heute 82-Jährigen bestellt worden. Lohrum ist zugleich Vorsitzender des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) in Monheim. Die Betreuungen übernimmt Lohrum unabhängig vom SKFM, kann aber auch die Beratung der Einrichtung nutzen.