Monheim: Blauäugigkeit mit Flecken
Amtsgericht: Ein 43-jähriger Monheimer wollte zunächst nichts von dubiosen Schecks geahnt haben. Dann legte er ein Geständnis ab.
Monheim. Beihilfe zu gewerbsmäßiger Untreue in elf Fällen lautete die Anklage, der sich gestern ein 43-jähriger Monheimer vor dem Langenfelder Amtsgericht stellen musste. Er hatte im Jahre 2001 Glaserarbeiten im Wert von damals 12900Mark für einen Langenfelder Versicherungsmakler ausgeführt, die dieser jedoch nicht bezahlen konnte. Um an sein Geld zu gelangen, ließ sich der Handwerker auf einen Handel ein, der ihn jetzt vor Gericht brachte.
Zur Aufbesserung seiner finanziellen Verhältnisse hatte der Langenfelder Makler Schadensfälle erfunden und, durch eine Vollmacht gedeckt, Schecks bis zu 1000 Euro zu Lasten der von ihm vertretenen Versicherung ausgestellt. Diese hatte der heute 42-Jährige teils selbst eingelöst, teils dazu genutzt, um die Glaserarbeiten des Monheimers abzustottern.
In einem eigenen Verfahren waren dem Langenfelder 25 Fälle mit einem Gesamtschaden von rund 20000 Euro zur Last gelegt worden, für die er eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe von zwei Jahren erhalten hatte. Weil der Monheimer 2002 und 2003 elf dieser unrechtmäßig ausgestellten Schecks über Summen zwischen 400 und knapp 1000 Euro im Gesamtwert von etwa 5000 Euro als Bezahlung für seine Arbeit akzeptiert und zu seinen Gunsten eingelöst hatte, wurde ihm nun Beihilfe zur Untreue vorgeworfen.
Er habe sich nichts dabei gedacht, machte der 43-Jährige zunächst geltend. Das erschien dem Gericht indessen nicht glaubwürdig, war doch aus den Schecks zu ersehen, dass diese zum Beispiel zur Regulierung vermeintlicher Haftpflichtschäden ausgestellt worden waren. Nach intensiver Beratung mit seiner Verteidigerin räumte der Familienvater aber schließlich ein, dass er es seinerzeit nicht für ausgeschlossen gehalten hatte, dass "die ganze Sache nicht astrein" war. Weil es ihm um die Bezahlung für seine erbrachte Arbeit ging, habe er aber "bewusst die Augen verschlossen".
Vor dem Hintergrund dieses Geständnisses verzichtete die Kammer auf die Einvernahme von Zeugen - ursprünglich war geplant, an zwei Verhandlungstagen alle auf den Schecks als Begünstigte genannten Personen beziehungsweise Firmen zu dem Sachverhalt zu vernehmen.
Danach folgte das Gericht dem Plädoyer von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verurteilte den Monheimer zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Zugute wurde ihm neben dem Geständnis und der dadurch erheblich verkürzten Verfahrensdauer gehalten, dass er bislang unbescholten war und die Taten sehr lange zurücklagen. Auch sah die Kammer keine Wiederholungsgefahr.