Monheim Jugendhilfe Rat entscheidet über Hilfsmittel
Monheim · Der Fachbereich Jugend und Familie verzeichnete während der Coronazeit mehr Fälle von häuslicher Gewalt.
(elm) Offenbar sind die schädigenden Wirkungen, die die Corona-Schutzmaßnahmen auf ohnehin vorbelastete Monheimer Familien hatten, größer als angenommen. In seiner nächsten Sitzung soll der Rat der Stadt daher überplanmäßige Mittel im Jugendhilfebudget in Höhe von 1,35 Millionen Euro bewilligen. Schon in der zweiten Jahreshälfte 2021 habe der Fachbereich Kinder, Jugend und Familien wegen akuter familiärer Krisen und Kindeswohlgefährdungen und teils auf Wunsch der Jugendlichen selbst eine deutliche Steigerung der Inobhutnahmen verzeichnet, heißt es in der Vorlage. Hier nimmt Bereichsleiterin Simone Feldmann an, dass dies mit den coronabedingten Mehrbelastungen, wie Existenzängsten, den begrenzten Freizeitmöglichkeiten und Distanzlernen, reduzierten Betreuungsangeboten, den Quarantänen und nur eingeschränkten präventiven Angeboten zusammenhängt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2022 mündeten viele der Inobhutnahmen in zusätzliche und nicht geplante ambulante sowie stationäre Hilfen zur Erziehung. Allein letztere schlagen mit 567 000 Euro zu Buche.
Infolgedessen weichen die tatsächlichen Fallzahlen deutlich von den geplanten ab: Zum Stichtag 1. August verzeichnete der Fachbereich 145 statt 120 ambulanter Hilfen zur Erziehung, 126 statt 110 stationärer Hilfen, und 52 statt 45 Hilfen für junge Volljährige.
Hilfen zur Erziehung
2022 habe der Bereich eine deutliche Steigerung der Beratungsanfragen in bereits zugespitzten Familiensituationen festgestellt, heißt es in der Vorlage. Hierzu zählen auch Fälle von häuslicher Gewalt, die zum Teil wiederholt angezeigt wurden. Diese Fälle mündeten zu einem überproportional hohen Anteil in stationäre Maßnahmen, also Heimunterbringungen. Auch der Anteil an dauerkompensatorischen Hilfen sowie Mehrfach- und Intensivhilfen bei den ambulanten Hilfen nahm zu. Diese seien nicht nur kostenintensiv, sondern häufig auch sehr langwierig. Durch die Reform des SGB VIII würden zudem zusätzliche Hilfen für die Familien von stationär untergebrachten Kindern verbindlich festgeschrieben.
Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfen werden als Reha-Leistung über die Jugendhilfe gewährt, um eine drohende seelische Behinderung zu verhindern oder die Folgen einer bestehendenseelischen Behinderung zu mildern. Auch wenn die Fallzahlen stabil seien, fallen die Aufwendungen in diesem Jahr im Vergleich zu 2021 deutlich höher aus, berichtet die Bereichsleiterin in ihrer Vorlage. Dies sei damit begründet, dass die Entgeltforderungen der Träger dieser Hilfen wegen Tarifsteigerungen für die Beschäftigten deutlich gestiegen seien. Zudem würden von den Betroffenen sehr kostspielige Mehrfachhilfen wie die Schulbegleitung und zusätzliche therapeutische Angebote benötigt.
Hilfen für junge Volljährige
Auch bei den Hilfen für junge Volljährige muss das Jugendamt viel mehr Unterstützungsanfragen bearbeiten. In Einzelfällen mussten wegen psychischer Beeinträchtigungen Hilfen über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Überides wurde der Rechtsanspruch durch die KJSG-Reform ausgeweitet.