Monheim/Langenfeld Bestattungskultur verändert Gebühren
Monheim/Langenfeld. · Friedhofsgebühren in Langenfeld und Monheim liegen mit Blick auf den Bundesdurchschnitt im Mittelfeld. Monheim plant Investitionen.
Der Bund der Steuerzahler hat ermittelt, was jeweils ein Sargwahlgrab (30 Jahre Nutzung) und ein Urnenreihengrab (Ruhefrist
15 bis 20 Jahre) mit Grabnutzung, Grabbereitung (Bestattung) und Benutzung der Trauerhalle in Nordrhein-Westfalen kosten – allerdings nur für Städte mit mehr als 60 000 Einwohnern. Bei Sargwahlgrab ermittelte der Steuerzahlerbund eine Spanne von 5152 Euro (Kerpen) und 1934 Euro (Gütersloh). Der Landesdurchschnitt liege bei 3150 Euro.
In Monheim würde ein solches Wahlgrab nach der gerade beschlossenen Gebührenerhöhung 2926 Euro kosten, auf dem städtischen Waldfriedhof in Langenfeld 2191 Euro. Bei Urnenreihengräbern werden zwischen 2004 Euro (Herford) und 531 Euro (Gütersloh) verlangt, im Landesdurchschnitt 1352 Euro. In Monheim kostet ein Urnenwahlgrab (Urnenreihengräber sind laut Satzung nicht vorgesehen) ab 2020 1417,20 Euro, in Langenfeld 1426 Euro. „Allerdings müssen wir 2020 ran an die Gebühren, die jetzt seit 2012 unverändert sind“, kündigt Heidemarie Lehnert-Momm an, die in Langenfeld für die Gebührenkalkulation zuständig ist.
Kommunen dürfen mit Gebühren auf Dauer keine Gewinne erzielen
Grundsätzlich gilt: Alle Kommunen in NRW dürfen nur kostendeckende Friedhofsgebühren erheben, also auf Dauer keine Gewinne erzielen. Woher rühren die großen Unterschiede? Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren komplett gewandelt. Vor zehn Jahren wurde die große Mehrheit der Gestorbenen in Särgen bestattet. Heute werden mehr als zwei Drittel in Urnen bestattet. Da also immer weniger Fläche beansprucht wird, entstehen auf vielen Friedhöfen Grünflächen zwischen den Gräbern, dieser Flickenteppich an genutzten und ungenutzten Grabstellen erschwert die Pflege.
In Monheim kommt dazu, dass dort in den vergangenen Jahren durch die Verkürzung der Ruhefristen von 30 und 40 Jahren für Sargbestattungen auf 25 die Anzahl der auslaufenden Nutzungsrechte stark gestiegen ist: Waren es 2013 noch 70, sind es im laufenden Jahr bereits 368 und 2020 schon 475. Die auslaufenden Grabflächen fallen wieder in die Unterhaltspflicht der Stadt, was zu einer Kostensteigerung führt. Zudem wächst der Anteil an pflegefreien Urnenbeisetzungen 2020 auf 82,65 Prozent der gesamten Beisetzungen.
Die jährlich anfallende Nutzungsgebühr für ein Einzahlwahlgrab (2019: zehn Bestattungen) soll daher ab 2020 um 15 Prozent auf 93,28 Euro steigen, die Jahresgebühr für ein Tiefgrab (2019: 13) sogar um 25 Prozent auf 126,70 Euro, eine Nische im Kolumbarium (2019: 151) kostet dann jährlich mit 84,22 Euro 14,3 Prozent mehr. Die Jahresgebühr für das Urnenwahlgrab (2019: 37) wird dafür um sechs Prozent günstiger.
Die Stadtverwaltung Monheim will nach eigenen Angaben die Attraktivität der Friedhöfe durch Investitionen steigern. Da die Trauerhalle am Waldfriedhof in die Jahre gekommen ist, hatte die SPD in den Haushaltsberatungen beantragt, Mobiliar und Beleuchtung zu erneuern.
Trauergäste müssen vorerst weiter unter Luftnot leiden
Da die Verwaltung aber ohnehin einen Neubau der Friedhofskapelle plane, wenn die neue Kapelle auf dem Baumberger Friedhof stehe, lohne sich eine solche Ausgabe nicht, erklärte Andreas Apsel, Leiter des Bauwesens. Auch das von der CDU beklagte Problem, dass Trauergäste bei hohen Außentemperaturen regelrecht unter Luftnot litten, sei daher nicht kurzfristig lösbar. Selbst die Öffnung der Glasbausteine unterhalb des Daches, um die Durchlüftung zu verbessern, wäre zu kostspielig, sagt Manfred Hein, der für die Gebührenkalkulation zuständig ist.
Die SPD schlug außerdem vor, als weitere Bestattungsform auf dem Monheimer Waldfriedhof eine Urnenbestattung unter Bäumen – so wie sie in Langenfeld bereits möglich ist – anzubieten. Die Stadt habe soeben ein Konzept für Memoriamgärten auf den Tisch bekommen, das neben dem Eingang auf dem Grabfeld 1 realisiert werden könnte, so Hein. Auf diesem gärtnerisch gestalteten, wechselnd bepflanzten Feld wären verschiedene Bestattungsformen möglich, darunter auch Bestattungsbäume. Mit diesem externen Gärtner würden die Hinterbliebenen dann Dauerpflegeverträge schließen. Per Rückversicherung über eine Gärtnertreuhand werde sichergestellt, dass die Grabstellen auch über die gesamte Ruhezeit gepflegt werden. Sobald man sich mit dem Anbieter einig sei, werde ein Entwurf
vorgestellt.