Monheim/Langenfeld Kooperation beim Notruf bleibt bestehen

Monheim/Langenfeld. · Das Gericht in Münster hat einem Eilverfahren der Stadt Monheim zugestimmt.

Voraussichtlich 2021 wird die Kreisleitstelle am Mettmanner Adalbert-Bach-Platz das neue Polizei- und Feuerwehrzentrum beziehen.

Foto: Kreis Mettmann

Bürgermeister Daniel Zimmermann frohlockt. Langfeld und Monheim dürfen bei der Notrufabfrage weiter kooperieren. Die Stadt Monheim hat beim Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Weisung des Landrats, Monheim solle sofort seinen Notruf selbst organisieren oder sich auf die Kreisleitstelle aufschalten, sei danach vermutlich rechtswidrig, teilte Zimmermann in der Ratssitzung mit.

Monheim will ebenso wie die Stadt Langenfeld die Kooperation ihrer beiden Feuerwehren fortsetzen. „Die Stadt Langenfeld macht die Notrufabfrage seit den 70er Jahren auch für Monheim“, erläutert Marion Prell, Erste Beigeordnete in Langenfeld. „Aus betrieblicher Übung“, wie es die Juristin formuliert. Im Dezember 2018 haben Verantwortliche beider Städte eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben, um diese Zusammenarbeit zu manifestieren. Die Genehmigung dafür hatte der Landrat als Vertreter der Aufsichtsbehörde verweigert. Stattdessen hatte er die Stadt Monheim angewiesen, ihre Notrufe entweder selbst abzufragen oder sich sofort auf die Kreisleitstelle aufzuschalten, damit keine „Nebenleitstelle“ installiert werde.

Gegen diese Anweisung hat die Stadt Monheim sich erfolgreich gewehrt. Das OVG Münster hat „deutlich entschieden“, kommentiert Prell. Das Signal des Gerichts mache Hoffnung, dass die Notrufabfrage auch weiterhin als kommunale Gemeinschaftsarbeit geleistet werden könne. Das endgültige Urteil zur grundsätzlichen Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Landratsentscheidung, die beide Städte betreiben, wird derzeit am Verwaltungsgericht bearbeitet.

Beide Städte haben dieselbe Vorwahl. Da liegt eine Kooperation in Sachen Notruf nahe. Disponenten der Langenfelder Feuerwehr alarmieren bei einem eingehenden Notruf die Wache in Monheim und setzen dort die notwendigen Löschzüge und Einheiten in Bewegung. Doch das, was jahrzehntelang erprobte Praxis ist, wollte Landrat Thomas Hendele nicht manifestieren und legte Veto ein. Das sei unvereinbar mit geltendem Recht, befand der Landrat. Zimmermann wirft ihm deshalb „Missbrauch der Aufsichtspflicht“ vor.

Dass Städte nach dem OVG-Urteil grundsätzlich ihre Notrufabfrage doch selbst organisieren dürfen – auch in Kooperation mit einer anderen Stadt, ist auch beim Kreis angekommen. „Allerdings muss diese Notrufabfrage dann an die Kreisleitstelle angebunden sein.“ Darauf weist Kreis-Umwelt- und Ordnungsdezernent Nils Hanheide hin. „Die technischen Voraussetzungen dafür muss die Stadt Langenfeld schaffen“, ergänzt der Dezernent. Darüber sei man mit Langenfeld im Gespräch. Dass diese Voraussetzungen geschaffen werden, ist für Monheims Bürgermeister selbstverständlich. „Allerdings muss der Kreis dann mitteilen, welche Schnittstellen er benötigt“, sagt er.

Zimmermann ist der notwendige, aber zu üppig geratene Neubau der Kreisleitstelle ein Dorn im Auge. Denn dieser wird auch aus der Kreisumlage finanziert, zu der die Stadt Monheim den dicksten Brocken, nämlich rund 35 Prozent (136,5 Millionen Euro) beisteuert, bei einem kreisweiten Bevölkerungsanteil von nur zehn Prozent. Er rechnet ebenfalls damit, dass nach der ausführlichen Begründung des OVG auch das noch laufende Verfahren mit einem ähnlichen Ergebnis enden wird. Dass eine Teilumlage, also eine Abrechnung nach erbrachter Leistung noch Diskussionen hervorrufen wird, da ist Zimmermann sicher. „Klar ist, dass der Katastrophenschutz für alle Kreisstädte bereit gehalten wird. Beim Feuerschutz sei die Rechnung auch eindeutig. Wer die Leistung selbst liefert, müsse dann nicht pauschal an den Kreis zahlen. Beim Rettungsdienst würde die Differenzierung schwieriger.

Ähnlich wie bei der Finanzierung der Förderschulen, die lange über die Kreisumlage abgerechnet wurde, hofft Zimmermann auch im Fall der Notrufabfrage auf die Justiz. Die hatte bereits die pauschale Abrechnung der Förderschulen für rechtswidrig erklärt. Diese musste rückwirkend nach Leistung berechnet werden.