Monheims neue Stellplatzsatzung Eigene Stellplatzsatzung geplant

Monheim/Langenfeld. · Die Monheimer Verwaltung hat ein Konzept vorgelegt, dass unter anderem regelt, wie viele Parkplätze ein Neubau haben muss.

Nach der neu geplanten Satzung können Hausbauer einige der ehemaligen Pflicht-Parkplätze als Fahrradstellplätze ausführen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Wenn Monheims Politiker am Donnerstag zur Sitzung des Planungsausschusses zusammentreffen, erwartet sie eine umfangreiche Vorlage zur Stellplatzsatzung. Darin werden künftig Fahrräder, Fahrzeiten der Busse und Car-Sharing eine Rolle spielen. „Unser Hauptziel ist es, für das kommende Jahr eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen“, sagt Thomas Waters, Bereichsleiter Stadtplanung und Bauaufsicht: „Deshalb fangen wir früh an.“

Nach der 2016 geänderten Bauordnung, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, können Städte sich eine eigene Satzung geben – dann können Kommunen auch einen Nachweis für Radstellplätze fordern. Davon will die Stadt Monheim Gebrauch machen, angelehnt an den Leitfaden des Netzwerks „Zukunftsnetz Mobilität NRW“. Wer ein Haus bauen möchte, muss in der Regel nachweisen, wo die Bewohner parken können. Werden die Vorgaben einer Stadt nicht erfüllt, wird eine Ablösesumme fällig. „Die kann je nach Standort um 15 000 Euro betragen“, erläutert Waters. Einen Stellplatz in der Tiefgarage zu bauen koste dagegen im Schnitt 25 000 Euro.

In der neuen Satzung sollen neben der Lage eines Gebäudes auch andere Faktoren eine Rolle spielen. Hält vor dem Haus häufig ein Bus, kann je nach Taktung die geforderte Zahl der Stellplätze reduziert werden – bei einem 7,5-Minuten-Takt um 20 Prozent, bei einem 15-Minuten-Takt um zehn Prozent. Dazu müsste der Bauherr Bewohnern oder Beschäftigten ein vergünstigtes Ticket zur Verfügung stellen.

Auch wer Car-Sharing-Fahrzeuge bereitstellt, soll künftig beim Bau von Stellplätzen sparen können. Bei zehn Wohnungen oder 20 Beschäftigten könnte die vorgesehene Parkplatzzahl um 25 Prozent gesenkt werden. Auch können sie durch Raum für Fahrräder ersetzt werden, heißt es in der Vorlage. Insgesamt sei durch diese Punkte eine Reduzierung der Stellplatzverpflichtung bis zu 40 Prozent möglich.

Radstellplätze müssen ab einer bestimmten Größe überdacht sein

Für den Bau von Fahrradplätzen legt die Stadt Qualitätsstandards fest: Sie müssen nah an Wohnung oder Arbeitsplatz sein, dürfen keinen Lärm verursachen und es muss die Möglichkeit geben, Räder anzuschließen. Darüber hinaus sollen sie in einem Abstand zueinander von etwa 1,50 Metern abgestellt werden können. Bei mehr als zehn Abstellplätzen wird ein Dach vorgeschrieben. „Diese Möglichkeiten waren bisher nicht vorgesehen“, erläutert Waters. Die neue Satzung biete die Grundlage, systematisch Radabstellplätze zu schaffen. Das Gesamtpaket passt zu den Zielen der Stadt, mehr Menschen aufs Rad zu bringen und den Autoverkehr zu reduzieren. Damit sei Monheim Teil des Trends, „Mobilität anders abzuwickeln“, so Waters. „Wir wollen dafür jetzt etwas tun.“

Bevor die Stadt Langenfeld damit beginnt, die neue Landesbauordnung in eine kommunale Satzung umzusetzen, will sie die vom Land angekündigte Rechtsverordnung abwarten. „Erst wenn die vorliegt, werden wir das Thema bearbeiten“, sagt Ulrich Beul, Fachbereichsleiter Bauwesen. Er rechnet noch vor dem Jahresende mit der Verordnung. „Zum 1. Januar werden wir dann keine neue Satzung haben“, sagt er. Aber in Langenfeld sei die Zahl der Fälle, bei denen eine Ablösung für nicht gebaute Stellplätze gezahlt werden müsse, ohnehin gering.