Monheim/Stadtverwaltung: Nicht gekehrt – Geld zurück
Wenn die Straßenreinigung etwa wegen parkender Autos nicht möglich ist, könnte es eine Gebühren-Erstattung geben.
Monheim. Die Kehrmaschine fährt durch die Straße, erreicht aber den Bordstein nicht, weil parkende Autos das verhindern. Mancherorts passiert das Woche für Woche. Der Dreck am Straßenrand wird immer mehr. Und es stellt sich die Frage: Ist überhaupt eine gebührenfähige Leistung erbracht worden? "Die Rechtssprechung ist eindeutig. Die Leistung ist erbracht, wenn die Kehrmaschine durch die Straße fährt", sagt Manfred Hein, der im Rathaus unter anderem für die Gebühren zuständig ist.
Trotzdem wird in Reihen der Stadtverwaltung derzeit überlegt, andere Regelungen zu finden. Den Anstoß dazu gab SPD-Fraktionschefin Ursula Schlößer. "Wieso soll jemand Gebühren für etwas bezahlen, das gar nicht komplett geleistet wird", argumentiert sie. Das Ergebnis der Überlegungen könnte für Anwohner ganzer Straßenzüge eine Gebührenermäßigung oder gar deren Wegfall bedeuten.
Zum Beispiel am Gartzenweg. Der ist ständig mit Autos zugeparkt. Die Kehrmaschine hat kaum eine Chance, bis zum Rinnstein zu gelangen. Die Reinigung kann aber nicht einfach auf die Anwohner übertragen werden, weil es keine Anliegerstraße ist. Viele parkende Autos gehören zudem gar nicht den Anwohnern. Andererseits kann die Stadt auch nicht komplett säubern. Deshalb will die Verwaltung nun eine Vorlage zu Gunsten der Bürger erarbeiten. Die soll im Planungsausschuss beraten werden.
Ein ähnliches Beispiel ist die Falkenstraße. Im Bereich der Peter-Ustinov-Gesamtschule sind die Parkbuchten regelmäßig mit Autos der Lehrer und Schüler belegt. Auch dort können Anwohner demnächst zumindest mit einer Gebührenreduzierung rechnen. Schlößer verweist außerdem auf Teile des Heerwegs vom Berliner Ring in Richtung Blee.
Grundsätzlich aber gilt: Straßen, die nicht von der Kehrmaschine angefahren werden, müssen von den Anwohnern gereinigt werden. "Bis zur Mitte der Straße entlang des Grundstücks", sagt Hein. So stehe es in der städtischen Satzung. Das gilt für alle Sackgassen, die grundsätzlich nicht von der Kehrmaschine angefahren werden. Kontrolliert wird allerdings nur bei Beschwerden. Wo die Kehrmaschine nicht fährt, müssen auch keine Gebühren bezahlt werden. Sollte eine Straße für längere Zeit - etwa wegen einer Baustelle - nicht gereinicht werden können, wird das laut Hein anteilsmäßig von der Stadt erstattet.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art der Straße und der Grundstücksgröße. So genannte überörtliche Straßen wie die Opladener Straße werden mit 3,84Cent pro Quadratmeter berechnet. Innerörtliche wie die Krischerstraße liegen bei 4,32Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Anliegerstraßen wie die Brombeerhecke werden mit fünf Cent berechnet. Dafür kommt dann einmal wöchentlich die Kehrmaschine, die vor der Tür säubert - sofern sie nicht durch parkende Autos daran gehindert wird.