Polizei rückt im Sommer hundertfach zu Gartenpartys aus

Seit Mai sind allein bei der Polizei in Langenfeld und Monheim 450 Beschwerden wegen nächtlicher Ruhestörung eingegangen.

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Monheim/ Langenfeld. Die Gartenparty hat gerade Fahrt aufgenommen — da klingelt es Sturm. Stimmengewirr und Gelächter verstummen, als zwei Polizisten erscheinen und den Gastgeber mahnen, die Nachtruhe einzuhalten. Nachbarn hätten sich beschwert, sagen sie.

Gerade an lauen Sommerabenden häufen sich nach Angaben von Polizeisprecherin Nicole Rehmann Beschwerden über Ruhestörungen. „In Langenfeld waren es seit Mai bis jetzt 230 Anrufe, in Monheim 226.“ Zwar seien in diesen Zahlen auch Klagen etwa über Motorenlärm oder laute Wortgefechte enthalten, aber bei den ab 22 Uhr eingehenden Anrufen dominierten zurzeit klar Beschwerden über Gartenpartys.

Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Die Ordnungshüter haben aber nicht nur private Partys im Blick, sondern auch Gastwirtschaften. „Außengastronomie ist seit einer Änderung zur Fußball-WM 2006 bei uns grundsätzlich bis 24 Uhr zulässig“, sagt der Langenfelder Ordnungsamtschef Christian Benzrath. Doch ab 22 Uhr dürfe wegen der Nachtruhe draußen weder Musik noch etwa ein Fernseher laufen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt ist. „Das Klingen von Gläsern oder Unterhaltungen der Gäste müssen Anwohner von Lokalen aber auch nach 22 Uhr hinnehmen.“

Nach Benzraths Worten halten sich die Wirte in aller Regel an die Bestimmungen. Auch an lauen Sommerabenden gebe es in puncto Außengastronomie nur selten Anwohnerbeschwerden.

Nachbarschaftlicher Ärger wegen nächtlicher Ruhestörungen betreffe vor allem private Partys, sagt Benzrath. Wenn Polizeibeamte nach einer der Beschwerde über eine angeblich zu laute Fete dorthin fahren und eine Belästigung feststellen, ermahnen sie nach Angaben von Nicole Rehmann den Gastgeber zu Ruhe und Rücksicht. „In den allermeisten Fällen lenken die Gastgeber dann ein und drehen die Musik ab.“

Wenn jemand uneinsichtig sei und die Lautsprecheranlage wenig später wieder hoch drehe, dann stelle die Polizei auch mal den Strom ab und melde den Fall dem Ordnungsamt. „Wir versenden dann deutliche Hinweisschreiben und verhängen Bußgelder bis zu 150 Euro“, sagt Referatsleiter Christian Benzrath. Pro Saison sei dies erfahrungsgemäß 20 bis 25 Mal der Fall.