Stadt will Gewerbe vor Konflikten schützen
Am Knipprather Busch sollen die gewachsenen Mischstrukturen entzerrt werden.
Monheim. „Die räumliche Nähe von Wohnungen und Gewerbe birgt grundsätzlich Konfliktstoff“, sagt Thomas Waters, der Chefplaner im Monheimer Rathaus. Das Bedürfnis nach Ruhe in Wohngebieten und die in mit einem lebendigen Gewerbebetrieb unvermeidbar verbundenen Immissionen (Geräusche, Verkehr, Gerüche) führen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen Kompromisse gefunden werden müssen.
Mit dem jetzt anstehenden Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet Knipprather Busch (49 B) ist Monheim bestrebt, die gewachsenen Mischstrukturen am Übergang von Baumberg nach Monheim zu entzerren. „Primär geht es um den Schutz der Gewebetreibenden vor Konflikten, wir wollen die gewerbliche Entwicklung damit weiter fördern“, betont Waters.
Die historische Entwicklung der Gewerbegebiete — dazu gehörte auch die Erweiterung im Gewerbegebiet Weidental — führte dazu, dass ein rund 2700 Quadratmeter großes Mischgebiet zwischen Robert-Bosch-Straße, Sandstraße, Baumberger Chaussee und den Baggerseen Richtung Langenfeld inzwischen „wie eine Insel“ von Gewerbegebieten umgeben ist“. Unmittelbar grenzen mit „Knipprather Busch“, „Im Weidental“ und „Robert-Bosch-Straße“ 21 Hektar Gewerbeflächen an.
In so genannten Mischgebieten ist neben gewerblichem Tun auch eine allgemeine Wohnnutzung erlaubt. „Es gibt dort zwar keine aktuellen Lärmkonflikte, aber sehr wohl Interessenskonflikte, die im Planverfahren diskutiert werden können“, zeigt sich Chefplaner Thomas Waters entspannt. Deshalb erwartet er heute eine spannende Bürgeranhörung auf der die verschiedenen Interessenslagen angesprochen werden. Über die genauen Pläne informiert die Stadt Monheim heute ab 18 Uhr im Ratssaal des Monheimer Rathauses.
Wenn der neue Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, sind auch diese Flächen Gewerbegebiet. Eine Wohnnutzung ist dann ausdrücklich ausgeschlossen, ausgenommen bleibt privilegiertes Wohnen, beispielsweise von Werksangehörigen wie Hausmeistern. „Keiner der jetzt dort wohnt, muss seine Wohnung aber auf Dauer aufgeben“, erklärt Waters den weiterhin geltenden „Bestandsschutz“.
Neue Wohnbebauung darf dort dann allerdings nicht mehr errichtet werden. Eine Umwandlung bauplanungsrechtlicher Festlegungen gibt es immer wieder. In unmittelbarer Nähe des Plangebietes wurde erst vor kurzer Zeit das Industriegebiet, in dem früher das Stahlwerk Schmolz und Bickenbach angesiedelt war, planungsrechtlich verändert. Ein Teil davon ist dabei zum reinen Wohngebiet umgewidmet worden, ein anderer Teil — jener, der unmittelbar an der Berghausener Straße gelegen ist — wurde anschließend von der Stadt in ein Gewerbegebiet umgewandelt.