Steigende Kosten drohen Wie teuer wird die Grundsteuer in Langenfeld und Monheim?
Langenfeld/ Monheim · Wie hoch die Abgabe ab 2025 ausfällt, ist nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch Mieter in Langenfeld und Monheim von Interesse. Was das Land vorschlägt, was die Kämmerer prognostizieren – und was die Knackpunkte sind.
Es ist kompliziert. Sehr sogar. Aber es ist dennoch wichtig, denn es wird alle Menschen betreffen – und es geht um Geld. Kürzlich hat das NRW-Finanzministerium die neuen Hebesätze der Kommunen für die Grundsteuer B veröffentlicht. Klar ist schon jetzt: Wenn die Kommunen den Vorschlägen folgen, wird die Steuer für viele Einfamilien-Hauseigentümer deutlich teurer, und die Steuerlast für sogenannte Nichtwohngrundstücke – also beispielsweise für Gewerbebetriebe – fiele fundamental geringer aus. Falls die Kommunen nicht noch eine Option ziehen, die NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) ihnen ausdrücklich erlauben will: verschiedene Steuersätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke zu erheben. Das ist jedoch problematisch.
Von vorne: Das Bundesverfassungsgericht hatte vor sechs Jahren die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und die bisherige Grundsteuerberechnung gekippt. Spätestens zum 1. Januar 2025 muss deshalb eine neue Grundsteuerberechnung zum Tragen kommen. Es ist für die Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle: In Langenfeld beispielsweise spülte sie im vergangenen Jahr 8,4 Millionen Euro in die Kasse, 2024 sollen es sogar mehr als zehn Millionen Euro sein. Monheim plant immerhin mit Einnahmen von 5,5 Millionen Euro für 2024. Die Stadt betont, dass von diesem Geld noch die Kreisumlage abzuführen sei. Für dieses Jahr blieben Monheim daher etwa 2,4 Millionen Euro.
Das Versprechen aus dem Ministerium lautet nun wie folgt: Unterm Strich soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein. Es soll keine versteckte Steuererhöhung geben. Allerdings: „Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt der Minister.
Und genau da liegt der Knackpunkt. Der einheitliche Hebesatz der für Privat- und Gewerbeimmobilien ausschlaggebenden Grundsteuer B (die Grundsteuer A wird lediglich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben) liegt in Langenfeld aktuell bei 360 Prozentpunkten, in Monheim bei 282 Prozentpunkten. Zuvor hatte er bei verhältnismäßig niedrigen 250 Prozentpunkten gelegen. Das Land schlägt nun vor, die Hebesätze in Monheim auf 354 Prozentpunkte zu erhöhen, in Langenfeld auf 415.
Vorschlag des Landes stellt Unternehmer deutlich schlechter
Bei differenzierten Hebesätzen für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäuden (also beispielsweise Gewerbebetrieben) sieht das anders aus. Für Wohngebäude in Langenfeld schlägt das Land einen Hebesatz von 357 vor, für Nicht-Wohngebäude 611 Prozent – in Monheim wären es 305 für Wohngebäude, der Rest schlägt mit 523 Prozent zu Buche. Sollten sich die Städte für diese Variante entscheiden, wären vielen Wohnbesitzer bessergestellt, Unternehmer jedoch müssten tiefer in die Tasche greifen. Für sie würden die Hebesätze in diesem Fall um weit mehr als 50 Prozent steigen.
Langenfelds Kämmerer Thomas Grieger betont, dass noch nicht klar sei, wie hoch der Hebesatz bei der Grundsteuer B im kommenden Jahr ausfallen werde. „Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt Langenfeld“, sagt er. Es scheint aber gut möglich zu sein, dass der Betrag steigen wird.
Grieger verweist auf die vom Land genannten 415 Prozent, die notwendig wären, um die Grundsteuererträge auf dem gleichem Niveau zu erhalten. Auch Nina Richter, Kämmerin in Monheim, kann sich derzeit nicht festlegen. „Zu den künftigen Hebesätzen kann ich noch keine Aussage treffen; wir befinden uns zur Zeit in der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs für das kommende Jahr“, sagt sie. Die Haushaltsplanberatungen der politischen Gremien würden im Herbst dieses Jahres beginnen, mit einer Entscheidung sei dann im Dezember zu rechnen.
Abstand nehmen die Kämmerer derweil vom Modell der differenzierten Hebesätze. Grieger bestätigt, dass die Verwaltung dem Rat „mit großer Wahrscheinlichkeit“ einen einheitlichen Hebesatz vorschlagen werde.
Noch deutlicher wird Richter. Sie sagt: „Die Verwaltung der Stadt Monheim wird bei den Haushaltsplanberatungen eine Empfehlung gegen die Einführung differenzierter Hebesätze aussprechen.“ Sie verweist dabei auf die Argumente der kommunalen Spitzenverbände. Sie befürchten, dass differenzierte Hebesätze nicht rechtssicher sein könnten.
Wer wie viel zahlen muss, hängt dabei auch vom Grundsteuermessbetrag ab. Der wurde vor Kurzem erst neu festgelegt, jeder Grundstücksbesitzer musste dafür eine entsprechende Erklärung abgeben, die Finanzämter haben daraufhin den Betrag festgesetzt. Diese Zahl multipliziert mit dem Grundsteuer-Hebesatz ergibt den neuen Betrag. Dadurch können Reduzierungen der Gesamtsumme, aber natürlich auch deutlich Steigerungen zustande kommen.