Grundsteuer-Anpassung in Hilden und Haan Grundsteuer-Anpassung: Das erwartet Haaner
Haan/Hilden · Wie viel kostet mich die Grundsteuer ab 2025? Diese Frage stellen sich Hausbesitzer aber auch Mieter in Hilden und Haan. Wir haben zusammengefasst, was bisher bereits klar ist – und was noch nicht.
Es ist kompliziert. Sehr sogar. Aber es ist dennoch wichtig, denn es wird alle Hildenerinnen und Hildener betreffen: Lange mussten Hausbesitzer, Grundstückseigentümer und Mieter auf die letzte Zahl warten, mit deren Hilfe sie ihre Grundsteuerbelastung ab dem kommenden Jahr berechnen können. Vor Kurzem hat das NRW-Finanzministerium die neuen Hebesätze der Kommunen für die Grundsteuer B veröffentlicht. Klar ist schon jetzt: Wenn die Kommunen den Vorschlägen folgen, wird die Steuer für viele Einfamilien-Hauseigentümer deutlich teurer, und die Steuerlast für sogenannte Nichtwohngrundstücke – also beispielsweise für Gewerbebetriebe – fiele fundamental geringer aus. Falls die Kommunen nicht noch eine Option ziehen, die NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) ihnen ausdrücklich erlauben will: verschiedene Steuersätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke zu erheben. Das ist jedoch problematisch.
Aber von vorne: Das Bundesverfassungsgericht hatte vor sechs Jahren die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und die bisherige Grundsteuerberechnung gekippt. Spätestens zum 1. Januar 2025 muss deshalb eine neue Grundsteuerberechnung zum Tragen kommen. Es ist für die Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle: In Hilden beispielsweise spülte sie im vergangenen Jahr mehr als 12,8 Millionen Euro in die Kasse, 2024 sollen es rund 15,5 Millionen Euro sein. Das Versprechen aus dem Ministerium: Unterm Strich soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein. Es soll keine versteckte Steuererhöhung geben. Allerdings: „Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt der Minister.
Und genau da liegt der Hund begraben. Der Hebesatz der für Privat- und Gewerbeimmobilien ausschlaggebenden Grundsteuer B (die Grundsteuer A wird lediglich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben) liegt in Hilden aktuell bei 580 Prozentpunkten (ein Jahr zuvor waren es noch 480), in Haan bei 510 Prozentpunkten. Das Land schlägt nun vor, die Hebesätze in Haan auf einheitliche 661 Prozentpunkte zu erhöhen, in Hilden auf 727. Eine Beispielrechnung: Für ein Einfamilienhaus in Hilden, 500 Euro/qm Bodenrichtwert, 500 Quadratmeter Grundstück, 150 qm Wohnfläche, Baujahr 1980, werden aktuell mit einem Hebesatz von 580 Prozentpunkten rund 615 Euro fällig. Bei 727 Prozentpunkten – wie vom Ministerium vorgeschlagen – steigt dieser Betrag auf rund 770 Euro. In Haan kostet das gleiche Haus aktuell rund 510 Euro im Jahr, mit dem neuen Hebesatz (661 Prozent) theoretisch 660 Euro.
Bei differenzierten Hebesätzen für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäuden (also beispielsweise Gewerbebetrieben) sieht das anders aus. Für Wohngebäude in Hilden schlägt das Land einen Hebesatz von 569 vor, für Nicht-Wohngebäude 1212 Prozent – in Haan wären es 576 für Wohngebäude, der Rest schlägt mit 917 Prozent zu Buche. Sollten sich die Städte für diese Variante entscheiden, wären vielen Wohnbesitzer besser gestellt, Unternehmer jedoch müssten tiefer in die Tasche greifen.
Keine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze in Haan
Hildens Kämmerer Martin Wiedersprecher kann noch nicht sagen, welchen Weg Stadt und Politik gehen werden. „Aktuell können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Die Stadtverwaltung wird die neuen, einnahmeneutralen Steuersätze des Landes in die Haushaltsplanung für 2025 einbeziehen. Im Entwurf des Haushaltsplans, der im September 2024 dem Stadtrat vorgelegt wird, wird die Verwaltung auch Vorschläge machen, welche Steuern ab dem 1. Januar 2025 erhoben werden sollen“, erklärt er.
In Haan ist auch klar, dass kurzfristig keine Grundsteuer-Hebesätze angepasst werden. „Die vom Land mitgeteilten Hebesätze beziehen sich auf die Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025. Eine Änderung der Hebesätze für das Jahr 2024 ist damit nicht verbunden“, erklärt Stadtsprecher Jürgen Simon.
Sicher sei aber auch etwas anderes, erklärt er: „Eine Einführung differenzierter Hebesätze zum 1. Januar 2025 stellt die Stadt vor unlösbare Probleme, sowohl was das Personal als auch die Technik anbelangt. In der Kürze der verbleibenden Zeit kann eine rechtssichere Bescheidung, immerhin muss eine verfassungsfeste Begründung für die Differenzierung gefunden werden, nicht annähernd sichergestellt werden.“ Vor dem Hintergrund der erwarteten zahlreichen Widerspruchs- und Klageverfahren, deren Adressat dann die Stadt wäre, würden Verwaltung und Politik gemeinsam Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. „Darüber hinaus wird das vollständige Messbetragsverzeichnis mit Spannung erwartet. Die ersten eigenen Probeberechnungen lassen hier noch kein einheitliches Bild erkennen“, so Simon.
Übrigens: Wer wie viel zahlen muss, hängt auch vom Grundsteuermessbetrag ab. Der wurde vor Kurzem erst neu festgelegt, jeder Grundstücksbesitzer musste dafür eine entsprechende Erklärung abgeben, die Finanzämter haben daraufhin den Betrag festgesetzt. Diese Zahl multipliziert mit dem Grundsteuer-Hebesatz ergibt den neuen Betrag. Dadurch können Reduzierungen der Gesamtsumme, aber natürlich auch deutlich Steigerungen zustande kommen.