Strafe für Tritt in den Unterleib
57-Jähriger wird vor dem Amtsgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Monheim. „Eltern zerstreiten sich oft wegen der Kinder“, sagte der Vorsitzende Richter des Langenfelder Amtsgerichtes, Peter Strauß, am Dienstag. So war es auch in Baumberg. Die beiden Kinder des Angeklagten Chemielaboranten B. waren dem Hausmeister (64) des Wohnblocks oft zu wild. „Er schrie meine Kinder oft an. Ich hatte Angst, dasss er sie eines Tages schlägt“, so B.
Am 30. September 2011 kam es zum Streit. B. verlor nach einer Auseinandersetzung auf der Geschwister-Scholl-Straße die Kontrolle und versetzte Hausmeister K. mit einem Wanderstiefel einen Tritt in den Unterleib. „Das tat richtig weh“, so der Hausmeister. Dafür wurde B. am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt — zur Bewährung.
Wegen gefährlicher Körperverletzung war der 57-Jährige angeklagt. Grundlos habe er ihn getreten, hatte der Hausmeister ausgesagt. „Das stimmt nicht“, so B. „Er hat meine Frau und meine Kinder beleidigt, gesagt, die Kinder taugen nichts.“ Da habe er nach einer verbalen Auseinandersetzung zugetreten. Aber der Vorfall täte ihm jetzt leid.
Laut K. hatte der Vorfall eine längere Vorgeschichte. Als B. in das Baumberger Wohnhaus zog, war man fast befreundet. Doch die Kinder von B. (sieben und neun Jahre) seien anstrengend gewesen. Die Frau von B. habe es zudem gestört, dass sich die Nachbarschaft auf den Ruhebänken vor dem Haus träfe. Sie fühlte sich gestört. Sie beschwerte sich auch über das Verhalten des Hausmeisters gegenüber ihren Kindern beim Wohnungseigentümer.
„Schlag mich doch, schlag mich doch“, soll der Hausmeister B. ermuntert haben. „Ich schicke Dir dann meine Söhne auf den Hals“, soll er gedroht haben. „Was hätten die Jungen denn mit B. gemacht?“, wollte der Richter wissen. „Sie wären meinen Anweisungen gefolgt“, räumte der Hausmeister ein.
„Ein Hausmeister muss auch mal ein Machtwort sprechen“, sagte der Staatsanwalt und forderte vom Angeklagten eine Geldstrafe von 350 Euro. Richter Strauss entschied sich für die Freiheitsstrafe von drei Monaten. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit darf sich B. nichts zu schulden kommen lassen. „Weder Schwarzfahren, noch Ladendiebstahl“, erklärte der Richter dem Angeklagten, der ohne Verteidiger erschienen war. „Auch wenn man beleidigt wird, darf man nicht einfach zutreten“, so Strauß. Er betonte: „Ich möchte Sie hier nicht mehr sehen.“