In Langenfeld gilt wie in vielen anderen Städten ein Fütterungsverbot für Tauben. Die tierliebende Anwalt wollte eine Ausnahmegenehmigung für die Wintermonate und berief sich auf ethisch-religiöse Motive.
Damit kam er bei Gericht nicht durch. Dann müssten auch andere Bürger Ausnahmegenehmigungen erhalten, das Fütterungsverbot drohe wirkungslos zu werden, entschied das Gericht ((Az: 18 K 1622/11).
Zudem fänden Tauben durch Essensreste auch so ausreichend Futter. Gegen die Entscheidung kann der Anwalt Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.