"Tauben-Anwalt" verliert vor Gericht
Düsseldorf. Auch religiöse oder ethische Bedenken sind kein Grund für eine Ausnahme vom Fütterungsverbot für Tauben - auch nicht im Winter. Das musste ein Rechtsanwalt aus Langenfeld am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zur Kenntnis nehmen.
In Langenfeld gilt wie in vielen anderen Städten ein Fütterungsverbot für Tauben. Die tierliebende Anwalt wollte eine Ausnahmegenehmigung für die Wintermonate und berief sich auf ethisch-religiöse Motive.
Damit kam er bei Gericht nicht durch. Dann müssten auch andere Bürger Ausnahmegenehmigungen erhalten, das Fütterungsverbot drohe wirkungslos zu werden, entschied das Gericht ((Az: 18 K 1622/11).
Zudem fänden Tauben durch Essensreste auch so ausreichend Futter. Gegen die Entscheidung kann der Anwalt Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.