Windrad muss für Rotmilan ruhen
Das Verwaltungsgericht hat gestern die Klage der Firma SL Naturenergie gegen Artenschutz-Auflagen abgewiesen.
Langenfeld. Seit Oktober ist inmitten der Reusrather Felder Langenfelds erste Windkraftanlage in Betrieb. Der kurz danach begonnene Bau eines zweiten Windrads ruht indes seit Dezember. Wann es fertig ist, sei noch nicht abzusehen, sagte Projektleiter Joachim Schulenburg vom Betreiber SL Naturenergie. „Das hängt stark vom Wetter ab. Zum Beispiel ist die Flügelmontage nur bei Windstille möglich.“ Doch gestern bekam das in Gladbeck ansässige Unternehmen an ganz anderer Stelle Gegenwind: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage von SL gegen Auflagen zum Schutz von Greifvögeln beim Betrieb der Windräder ab.
Nicola Haderlein, Vorsitzende Richterin
Als die Mettmanner Kreisverwaltung im Dezember 2016 den Bau der beiden 99,5 Meter hohen Anlagen in der in Reusrath festgelegten Zone genehmigte, machte sie Auflagen zum Artenschutz. So gelten etwa wegen Fledermäusen zwischen 1. April und 31. Oktober Abschaltzeiten bei bestimmten Temperaturen und Wetterbedingungen. Durch Fledermausdetektoren in den Anlagen ließe sich dies machen. Doch gegen ähnliche Betriebseinschränkungen zum Schutz des Rotmilans reichte SL im Frühjahr 2017 eine Klage ein. Die Auflage lautet: Zwischen dem 15. März und dem 1. September müssen die Windräder während der Dämmerung abgeschaltet sein, außerdem in Mäh- und Erntezeiten, wenn besonders viele Mäuse auf den Reusrather Feldern Rotmilane anlocken.
Grundsätzlich halte SL die Rücksichtnahme auf diese gefährdete Greifvogelart für geboten, merkte Schulenburg seinerzeit an, doch Auszeiten, Einschränkungen und Nachweise seien bezüglich des Rotmilans viel komplizierter zu bewerkstelligen als bei Fledermäusen. Doch das Verwaltungsgericht wies die Klage gestern ab. „Die Nebenbestimmungen wurden ganz bewusst in die Genehmigung der Windkraftanlagen aufgenommen, um den Rotmilan zu schützen“, betonte die Vorsitzende Richterin Nicola Haderlein. Dies habe die Kammer bestätigt, so dass SL die Auflagen erfüllen müsse, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob durch die Windräder in Reusrath für Rotmilane ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ bestehe. Den als Gegenargument von SL eingebrachten Hinweis auf die Hochspannungsleitungen in dem Reusrather Gelände und die nahe Autobahn ließ das Gericht nicht gelten. Andreas Lobb von der Bürgerinitiative „Ruhiger Horizont Reusrath“ und sechs seiner gegen den Bau von Windkraftanlagen im Langenfelder Süden aktiven Mitstreiter hatten die Verhandlung als Zuschauer verfolgt. „Wir sind froh, dass das Gericht das von uns schon lange belegte erhöhte Vorkommen von Rotmilanen und auch anderen Greifvögeln bestätigt hat“, so Lobb.